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Grobe Übersicht der Kosten einer 24h Pflegekraft.

Die folgende Tabelle ermöglicht Ihnen einen beispielhaften unverbindlichen Überblick über die effektiven monatlichen Kosten einer 24h Pflegekraft, für die Versorgung einer pflegebedürftigen Person im eigenen zu Hause, durch eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Polen oder Osteuropa.

Die dargestellten Beispiele entsprechen den am meisten gewünschten Konfigurationen unserer Kunden.

 

Pflegekraft mit Gewerbe

 32,60 € täglich
 32,60 € täglich
  • INDIVIDUELLE PFLEGE

    Pflegegrad 1-5

    einfaches Deutsch

    Bei leichter Pflege, bis schwerer Pflege übernimmt hier die Pflegekraft aus Polen sämtliche Tätigkeiten in Ihrem Zuständigkeitsbereich fallenden Tätigkeiten. Dabei haben wir teils auch medizinisch ausgebildetes Personal (ohne Anerkennung).

    Zusätzlich empfehlen wir die Einbindung eines Pflegedienstes zur medizinischen Versorgung.

    Die Kosten können je nach Ihren Anforderungen teurer werden!
  • 1.900,- €

    Monatssatz der Pflegekraft
    Dies ist die tatsächlich
    an die Pflegekraft
    direkt von Ihnen zu
    zahlende Summe vor
    Abzug aller zurück zu
    erhaltenden Vergün-
    stigungen!
  • + 20 %

    zzgl. Vermittlungsgebühren
    nur bei Pflegekräften
    mit Gewerbe von
    Ihnen an uns direkt zu
    zahlende mtl. Gebühr

    Berechnungsgrundlage:
    20% des Grundgehaltes
    der Pflegekraft
    (in diesem Preisbeispiel
    380,- € inkl. MwSt.)
  • + 150,- €

    zzgl. Fahrtkosten *
    ca. je 150,- € für die An- & nochmals für die Abreise. *
  • - 901,- €

    abzüglich
    Pflegegeld für Pflegegrad 5
  • - 201,50 €

    abzüglich
    Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeld **
    max. 2.418,- € p.a. **
  • - 333,33 €

    abzüglich
    Steuervorteil ***
    max. 4.000,- € p.a. ***
  • effektive Kosten

    994,17 € / Monat

    entspricht effektiv für
    Sie übrig bleibende
    Kosten in Höhe von
    ab 32,60 € / Tag
  • + Kost & Logis

über poln. Agentur

 48,76 € täglich
 48,76 € täglich
  • SCHWERE PFLEGE

    Pflegegrad 4-5

    einfaches Deutsch

    Bei bettlägerigen, oder sonst erheblich Pflegebedürftigen, die auch noch medizinische Pflege benötigen, übernimmt hier die Pflegekraft aus Polen sämtliche Tätigkeiten der Grundpflege und Intimpflege. Dabei wird eine 24 Stunden Rufbereitschaft erforderlich.

    Zusätzlich empfehlen wir die Einbindung eines Pflegedienstes zur medizinischen Versorgung.
  • 2.600,- €

    Monatssatz der Pflegekraft
    Dies ist die tatsächlich
    von Ihnen zu zahlende
    Summe vor Abzug aller
    zurück zu erhaltenden
    Vergünstigungen!
  • ± 0,- €

    zzgl. Vermittlungsgebühren
    entfällt bei EU-Entsendung
  • + 150,- €

    zzgl. Fahrtkosten *
    ca. je 150,- € für die An- & nochmals für die Abreise. *
  • - 728,- €

    abzüglich
    Pflegegeld für Pflegegrad 4
  • - 201,50 €

    abzüglich max.
    Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeld **
    max. 2.418,- € p.a. **
  • - 333,33 €

    abzüglich max.
    Steuervorteil ***
    max. 4.000,- € p.a. ***
  • effektive Kosten

    1.487,17 € / Monat

    entspricht effektiv für
    Sie übrig bleibende
    Kosten in Höhe von
    ab 48,76 € / Tag
  • + Kost & Logis

über poln. Agentur

 51,48 € täglich
 51,48 € täglich
  • MITTLERE PFLEGE

    Pflegegrad 3

    geringes Deutsch

    Zusätzlich zur Haushaltshilfe mit 24 Stunden Rufbereitschaft werden leichte Tätigkeiten im Bereich der Körpergrundpflege und Intimpflege übernommen.

    Dazu zählen z.B. waschen, duschen, baden, Zähne putzen, kämmen, eincremen, rasieren, pflegen, die Inkontinenzversorgung, etc..., Hilfe beim Aufstehen, beim An- und Auskleiden, Essen geben, usw.
  • 2.500,- €

    Monatssatz der Pflegekraft
    Dies ist die tatsächlich
    von Ihnen zu zahlende
    Summe vor Abzug aller
    zurück zu erhaltenden
    Vergünstigungen!
  • ± 0,- €

    zzgl. Vermittlungsgebühren
    entfällt bei EU-Entsendung
  • + 150,- €

    zzgl. Fahrtkosten *
    ca. je 150,- € für die An- & nochmals für die Abreise. *
  • - 545,- €

    abzüglich
    Pflegegeld für Pflegegrad 3
  • - 201,50 €

    abzüglich max.
    Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeld **
    max. 2.418,- € p.a. **
  • - 333,33 €

    abzüglich max.
    Steuervorteil ***
    max. 4.000,- € p.a. ***
  • effektive Kosten

    1.570,17 € / Monat

    entspricht effektiv für
    Sie übrig bleibende
    Kosten in Höhe von
    ab 51,48 € / Tag
  • + Kost & Logis

über poln. Agentur

 55,71 € täglich
 55,71 € täglich
  • LEICHTE PFLEGE

    Pflegegrad 1-2

    geringes Deutsch

    Hilfe bei der Haushaltsführung und Organisation des Tagesablaufs. 24h Rufbereitschaft.

    Zu den Tätigkeiten zählen unter anderem Einkaufen, Wäsche waschen, Putzen, Kochen, persönliche Begleitung zum Arzt usw.

    Ein unbezahlbares Plus ist die zwischenmenschliche Nähe und Anteilnahme.
  • 2.400,- €

    Monatssatz der Pflegekraft
    Dies ist die tatsächlich
    von Ihnen zu zahlende
    Summe vor Abzug aller
    zurück zu erhaltenden
    Vergünstigungen!
  • ± 0,- €

    zzgl. Vermittlungsgebühren
    entfällt bei EU-Entsendung
  • + 150,- €

    zzgl. Fahrtkosten *
    ca. je 150,- € für die An- & nochmals für die Abreise. *
  • - 316,- €

    abzüglich
    Pflegegeld für Pflegegrad 2
  • - 201,50 €

    abzüglich max.
    Kurzzeit- & Verhinderungspflegegeld **
    max. 2.418,- € p.a. **
  • - 333,33 €

    abzüglich max.
    Steuervorteil ***
    max. 4.000,- € p.a. ***
  • effektive Kosten

    1.699,17 € / Monat

    entspricht effektiv für
    Sie übrig bleibende
    Kosten in Höhe von
    ab 55,71 € / Tag
  • + Kost & Logis




Diese Kosten sind rein exemplarische Richtwerte!

Sie beziehen sich in diesen Berechnungen nur auf den vorhandenen Pflegegrad des Pflegebedürftigen und den dazu vorgeschlagenen Deutschkenntnissen der angeforderten polnischen Pflegekraft.

Da wir mit mehreren seriösen Partnern in Polen zusammenarbeiten, können die Preise variieren.

Je nach Ihren weiteren Anforderungen können die Preise für eine polnische 24-Std. Pflegekraft auch teurer werden!

Die Preisgestaltung ist von vielen Faktoren abhängig, wie z.B.:
  • Pflegegrad
  • Krankheitsbild
  • erforderliche Nachtarbeit
  • Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeiten
  • Sprachkenntnisse der Betreuungskraft
  • Qualifikationen der Betreuungskraft
  • vorhandener Führerschein
  • Hilfe von Bekannten oder Angehörigen bei der Pflege

Um ein konkretes und individuelles Angebot für Ihre Pflegesituation zu erhalten, füllen Sie bitte unverbindlich unseren Gesundheitsfragebogen aus, oder fordern ein kostenloses persönliches telefonisches Beratungsgespräch an.

Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Kostenaufschlüsselung einer poln. 24h Pflegekraft.

Kostenaufschlüsselung einer poln. 24h Pflegekraft:

Vermittlung (selbständige Pflegekraft): 20% / Monat (Berechnungsgrundlage: Grundgehalt der Pflegekraft)
Vermittlung (EU-Entsendung): unverbindlich & i.d.R. kostenfrei *1
Vorauszahlungen: keine
Laufzeiten: kurze Kündigungsfristen möglich
Monatliche Kosten einer polnischen Pflegekraft:

selbständige Pflegekraft mit Werkvertrag:
ca. zwischen 1.800,- € bis 2.100,- € je Monat (je nach Bedarf)

je nach geforderten Deutschkenntnissen der polnischen Pflegekraft:

ca. 1.800,- € - 1.850,- €  kaum Deutsch

ca. 1.850,- € - 1.950,- €  einfach kommunikatives Deutsch

ca. 1.950,- € - 2.050,- €  gutes Deutsch

ca. 2.050,- € - 2.100,- €  sehr gutes Deutsch

+ ca. 100,- €  bei vorhandener Pflegeerfahrung

+ ca. 50,- €  bei vorhandener Kraft

+ ca. 50,- €  bei vorhandenem Führerschein

+ ab 50,- €  bei schwereren Fällen


Pflegekraft per EU-Entsendung:
ca. zwischen 2.400,- € bis 2.600,- € je Monat (je nach Bedarf)

je nach geforderten Deutschkenntnissen der polnischen Pflegekraft:

ca. 2.400,- € - 2.450,- €  kaum Deutsch

ca. 2.450,- € - 2.500,- €  einfach kommunikatives Deutsch

ca. 2.500,- € - 2.550,- €  gutes Deutsch

ca. 2.550,- € - 2.600,- €  sehr gutes Deutsch

+ ca. 100,- €  bei vorhandener Pflegeerfahrung

+ ca. 50,- €  bei vorhandener Kraft

+ ca. 50,- €  bei vorhandenem Führerschein

+ ab 50,- €  bei schwereren Fällen

Die monatlichen Aufwendungen für die Betreuung von zwei Personen in einem Haushalt belaufen sich zwischen ca. 1.400,- € bis 1.800,- € pro Pflegebedürftigen (wenn dies von unserer polnischen Partner-Agentur für Ihren Fall als durchführbar erklärt wurde).

Kosten für unsere Dienste als Pflegekraft-Vermittler

Viele Anbieter erheben vorab Bearbeitungsgebühren die pro Betreuungsjahr zwischen 500,- € und 800,- € liegen können und zusätzliche monatliche Vermittlungsgebühren. Dies ist aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes durchaus legitim, wir möchten Ihnen die Kosten für unsere Dienste als Pflegekraft-Vermittler aber trotzdem kostenlos zur Verfügung stellen.

Gern beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich, welche Betreuungskraft für Sie ausreichend ist, oder ob weitere Qualifikationen für Sie erforderlich sind, damit Ihren Vorstellungen in optimaler Weise entsprochen werden kann. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 036949 / 124901, oder jederzeit bequem über unser Kontaktformular.

Es entstehen Ihnen durch uns wirklich keine Vermittlungsungskosten und Bearbeitungsgebühren (beim EU-Entsendemodell).

Allgemein sind unsere Dienstleistungen für die Vermittlung polnischer 24h Pflegekräfte hierbei kostenlos.
 
Bei Vermittlungen von selbständigen Pflegekräften mit eigenem Gewerbe ist ein separater Vermittlungsvertrag mit uns abzuschließen! Unsere Dienste stellen wir Ihnen dann monatlich i.H.v. 20% (der Höhe des Grundgehaltes der selbständigen Pflegekraft / Betreuerin) selbst in Rechnung, solang eine von uns vermittelte selbständige Pflegekraft mit eigenem Gewerbe bei Ihnen tätig ist.

Vielleicht nutzen Sie lieber die Gelegenheit, sich in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort über den Einsatz polnischer 24h Pflegekräfte ausführlich beraten zu lassen?
Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können!

*1) In diesem Fall müssten wir Ihnen jedoch eine Kilometerpauschale (0,40 €/km für Hin- und Rückfahrt, ab einer einfachen Entfernung von über 30 km) berechnen, um unsere Kosten decken zu können und den gewohnt hohen Standard beibehalten zu können. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis.

Fahrtkosten - Kosten für unsere Dienste als Pflegekraft-Vermittler



Faire Bezahlung der 24h Pflegekräfte ist uns wichtig.

Die faire Bezahlung der 24h Pflegekräfte ist deshalb essentiell.

Vertrauen und Erfahrung sind im Bereich der 24h-Pflege sehr wichtig, denn schließlich geht es um Sie, oder um einen Familienangehörigen. Die Kosten für die Pflege durch eine polnische Pflegekraft sind nicht gering, aber eine angemessene und faire Bezahlung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Konzeptes.

Wir vermitteln schon einige Zeit polnische Pflegekräfte und haben uns davon distanziert, Betreuerinnen zu Dumpingpreisen zu vermitteln. Wir arbeiten nur mit seriösen Partner-Agenturen zusammen, bei denen überprüft wurde, dass diese ihre Betreuerinnen nicht zu Niedriglöhnen nach Deutschland entsenden.

Dieser hohe Anspruch ermöglicht uns, dass wir mit unseren Partnerunternehmen und vielen Betreuerinnen längerfristig zusammenarbeiten. Dies ist sehr wichtig, da auch Sie als betreuter Senior eine Kontinuität in der Pflege benötigen und die Pflegekraft nicht zu häufig wechseln sollte. Nur eine Betreuerin, die angemessen bezahlt wird, wird über Jahre zu derselben Familie zurückkehren, um die Pflege zuverlässig zu übernehmen. Sie verdienen für die geleistete gute Arbeit und liebevolle Fürsorge eine leistungsgerechte Entlohnung. Sie sind über Monate von ihren eigenen Angehörigen getrennt und widmen sich hingebungsvoll dem zu Pflegenden.

Um Ihre Kosten noch zu minimieren können Sie noch weitere Förderungen nutzen.

Weitere Förderungen bei der 24h Pflege:

Pflegegeld (in € / Monat)
Pflegegrad 1 0,- €
Pflegegrad 2 316,- €
Pflegegrad 3 545,- €
Pflegegrad 4 728,- €
Pflegegrad 5 901,- €
Kurzzeitpflege
Benötigt der Pflegeversicherte nach langer Behandlung im Krankenhaus, oder Operation für einen gewissen Zeitraum zusätzliche Pflege, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine intensive Ersatzpflege. Die Kurzpflege wird in entsprechenden stationären Einrichtungen oder ambulant angeboten.

Die Pflegekassen zahlen bis 4 Wochen pro Kalenderjahr bis zu 1.612,- €. Die Leistung für den Pflegebedürftigen ist für alle Pflegeversicherte gleich groß, unabhängig vom Pflegegrad.

Umbau in der Wohnung / in eigenem Haus
Falls es nötig ist das Wohnumfeld zu verbessern, um das Wohnen des Pflegebedürftigen im eigenem zu Hause zu ermöglichen (z.B.: Umbau des Badezimmers oder Treppenlift), zahlt die Pflegekasse, unabhängig vom Pflegegrad, je nach Voraussetzung bis zu 4.000,- € je Maßnahme.

Wir empfehlen eine individuelle Beratung mit Ihrer Pflegekasse.

*) Fahrtkosten

Fahrtkosten 24h Pflegekraft entstehen bei jedem Personalwechsel und betragen für Anreise & Abreise gesamt ca. 300,00 € (je Monat ca. 100,- €). In unseren Beispielen wird von einem Personalwechsel alle drei Monate ausgegangen, was i.d.R. auch dem üblichen Turnus entspricht. Es kann aber auch davon abweichende Turnuszeiträume geben, dann gelten im Schnitt die Fahrtkosten 24h Pflegekraft von ca. 100,- € / Monat! Die Fahrtkosten sind der Pflegekraft direkt bei der An- oder Abreise in bar auszuhändigen, damit diese die georderten Verkehrsmittel direkt bezahlen kann.

**) Kurzzeit- und Verhinderungspflegegeld

Das Kurzzeit- und Verhinderungspflegegeld muss von Ihnen bei der Pflegekasse beantragt werden und beträgt derzeit 1.612,- € bis max. 2.418,- € pro Jahr.

Im Falle, wenn die Pflegeperson plötzlich erkrankt, oder Urlaub benötigt, haben Pflegebedürftige nach dem §39 des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) einen Anspruch auf sogenanntes Verhinderungsgeld für ambulante Pflegedienste. Die Beihilfen belaufen sich auf bis zu 1.612,- € (höchstens vier Wochen im Kalenderjahr). Voraussetzung dafür ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vorher in seiner häuslichen Umgebung mindestens 6 Monaten gepflegt hat.

Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wird während einer Kurzpflege- oder Verhinderungspflege für bis einem Monat weiter bezahlt.

***) Steuerlicher Vorteil

Steuerliche Förderung: haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Kosten der häuslichen Pflege können in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden (§35aEStG). Die Einkommensteuer-Belastungen können, durch haushaltsnahe Dienstleistungen oder auch als außergewöhnliche Belastungen, so bis zu 4.000,- € gemindert werden, unabhängig von etwaigen Bezügen, wie Pflegegeld aus der Pflegeversicherung.

Voraussetzung für die Vergünstigungen ist das die Aufwendungen durch den Angehörigen, der als Auftraggeber gilt, bezahlt wird und die Zahlung der Rechnung durch Belege des Kreditinstituts beim Finanzamt nachgewiesen wird. Dazu müssen die Pflegeleistungen bei Ihnen, oder bei dem Pflegebedürftigen durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerlichen Beratungen durchführen können, da die steuerliche Lage oftmals von der individuellen Situation abhängig ist.

Wir empfehlen eine individuelle Beratung mit Ihrem Steuerberater.

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen. Teilen Sie uns noch heute Ihre Rückrufbitte mit! Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und beraten Sie kostenlos und ganz unverbindlich!

Sie haben sich schon für das Konzept der 24h Pflege entschieden und möchten direkt ein Angebot von uns? Dann klicken Sie bitte unten auf "Formulare" und füllen uns diese gewissenhaft unverbindlich und kostenlos aus! Wir senden Ihnen innerhalb kürzester Zeit ein unverbindliches Angebot, sowie erste Vorschläge für in Frage kommende Betreuerinnen.

 

Leistungsumfang Formulare Häufige Fragen Kontakt Rückrufbitte

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