Indiv. Vermittlung: Hilfskräfte & Fachkräfte aus Osteuropa & Spanien
Ihr Unternehmen muss sich dringend weiterentwickeln, um am Markt mithalten zu können, oder Sie beabsichtigen, ein größeres Projekt durchzuführen und benötigen kurzfristig Arbeitskräfte zur zeitlich begrenzten Beschäftigung?
Sie finden jedoch keine deutschen Mitarbeiter, oder nicht genügend qualifizierte Hilfskräfte / Fachkräfte aus Osteuropa, um Ihre freien Stellen zu besetzen?
Für genau diese Fälle haben wir als Personalvermittlung das notwendige Fachpersonal für Sie.
Fragen Sie uns, wir werden Ihnen dieses Problem abnehmen.
Wir passen uns stets an neue Erfordernisse unserer Kunden an, ob die kurzfristige Behebung von Personalengpässen oder langfristige Personaleinstellung im Vordergrund steht. Unsere Kompetenz ist es, Sie jederzeit zu unterstützen, um Ihnen zuverlässiges und kompetentes Personal zur Verfügung zu stellen.
Fachkräftemangel war gestern - Die heutige Wirtschaftslage verlangt Innovativität!
- Produktionshelfer / Fertigungsmitarbeiter
- Industriemitarbeiter und -helfer
- Gesundheitsberufe (ohne Anerkennung)
- Gastronomiemitarbeiter
- Hotelangestellte
- Lagermitarbeiter
- Berufskraftfahrer
- Logistiker
- Staplerfahrer
- Bauarbeiter
- Elektriker
- Gebäudereiniger
- Saisonarbeiter
- Handwerker
- Aushilfskräfte
- Haushaltshilfen
- Erntehelfer
- und viele weitere
Ist Ihre Berufsgruppe nicht mit aufgezählt? Dann fragen Sie uns doch bitte direkt, ob wir für Ihre Branche auch Hilfskräfte / Fachkräfte aus Osteuropa, Südeuropa oder Drittstaaten vermitteln können!
Die Zusammenführung von Mitarbeitern, die zueinander passen, gewährleisten wir durch unsere Menschenkenntnis und Expertise. Jeder unserer vermittelten Hilfs- / Fachkräfte aus Osteuropa ist qualifiziert und ausgebildet (je nach Ihren an uns gestellten Anforderungen) und viele von ihnen sprechen gut deutsch oder auch englisch. Sie stellen sich auf die jeweiligen Bedürfnisse ein und arbeiten für Ihr perfektes Team.
Polnische / Osteuropäische Arbeitnehmer sind geschätzte Fachkräfte in Westeuropa und den USA. Da in Polen / Osteuropa gerade eine hohe Arbeitslosenquote, niedrige Löhne und meist eine unruhige politische Lage vorherrscht, warten viele gut ausgebildete Fachkräfte aus Osteuropa auf eine Einstellung in Deutschland, oder der EU, um dort dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.
Falls Sie eine polnische / osteuropäische / südeuropäische Fachkraft / Hilfskraft beschäftigen möchten, zeigen wir Ihnen nachfolgend wie dies funktioniert:
- Grundsätzlich brauchen polnische Fachkräfte, osteuropäische und südeuropäische Fachkräfte aus EU-Ländern keine Arbeitserlaubnis in Deutschland. Für Sie herrscht als Unionsbürger die Arbeitnehmerfreizügigkeit in vollem Umfang. Arbeitsnehmerfreizügigkeit bedeutet, dass die Unionsbürger sich frei in der Europäischen Union bewegen können, beschäftigt werden können und mit inländischen Arbeitnehmern gleichzubehandeln sind.
- Der Aufenhalt der Unionsbürger wird durch das Freizügigkeitsgesetz der EU geregelt. Die polnischen / osteuropäischen Mitarbeiter brauchen keinen Aufenthaltstitel. Für die Einreise nach Deutschland brauchen sie lediglich einen gültigen Pass oder Personalausweis. Sie müssen sich (wie jeder Deutsche) an Ihrem deutschen Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden, wo sie eine Bescheinigung über das gemeinschaftliche Aufenhaltsrecht bekommen.
- Unionsbürger brauchen, um eine Beschäftigung in Deutschland auszuüben, keine Genehmigungen. Dies gilt für alle deutschen Arbeitsgeber aller Branchen.
- Falls der zukünftige Arbeitnehmer einen reglementierten Beruf besitzt, muss eine formale Anerkennung durchgefüht werden (z.B. bei medizinischen Berufen). Die Annerkennung dauert ca. 3 Monate, dies soll aber durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschleunigt werden. Bei nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung nicht erforderlich. Trotzdem kann der Unternehmer bei der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) eine Zeugnisbewertung anfordern, um die Qualifikationen der Fachkraft besser einzuschätzen und eventuel eine erforderliche Nachqualifizierung anbieten zu können.
Falls Sie eine Fachkraft aus einem Drittstaat beschäftigen möchten, zeigen wir Ihnen nachfolgend wie dies funktioniert und auf was Sie hierbei achten müssen:
- Seit 01.03.2020 können, mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), nun auch ausgebildete Fachkräfte mit Deutschkenntnissen in Deutschland zu einer Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis gelangen.
- Am schnellsten ist hierbei das beschleunigte Fachkräfteverfahren, wobei Sie sich mit dem von uns vorgestellten Bewerberprofil an Ihre zuständige Ausländerbehörde wenden müssen. Es können dort für Sie weitere Gebühren anfallen. Dafür ist von dr Visumsbeantragung, über das Anerkennungsverfahren der Ausbildung und der Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis alles aus einer Hand und in ca. 3 - 4 Wochen abgeschlossen.
- Näheres dazu finden Sie in unseren News .
Falls Sie Probleme haben passende Hilfskräfte / Fachkräfte aus Osteuropa für Ihre freien Stellen zu finden, treten Sie mit uns in Kontakt, wir beraten Sie gerne.
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