Vermittlung von Fachkräften & Hilfskräften aus Osteuropa und Spanien

§ 1 Geltung
  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen QuickJobs.de - Personal Management (nachfolgend nur "Vermittler" genannt) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über die Personalvermittlung. Sie gelten in ihrer aktuellsten Version auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

  2. Der Vertragsabschluss bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform per ausgefülltem Online- oder PDF-Formular zur Beauftragung der Personalvermittlung (nachfolgend nur "Anforderungsprofil" genannt) und bedarf keiner gesonderten Unterschrift. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch den Vermittler schriftlich per E-Mail, Post, oder Fax bestätigt werden, und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
  1. Der Vermittler vermittelt auf Anfrage des Auftraggebers Fachkräfte zur Direkteinstellung beim Auftraggeber (KEINE EU-Entsendungen).

  2. Die eigentliche Tätigkeit des Vermittlers beginnt, nachdem der Auftraggeber das Anforderungsprofil, oder eine aussagekräftige eigene Stellenanzeige, ordnungsgemäß ausgefüllt an den Vermittler gesendet hat.

  3. Der Vermittler sichert die vertrauliche Behandlung von Daten und Informationen zu.

  4. Anhand der vom Auftraggeber gemachten Angaben, ermittelt der Vermittler geeignete Arbeitskräfte zur Auswahl und sortiert diese nach gemachten Kriterien aus.

  5. Die vorgeschlagenen Bewerberprofile werden vom Vermittler in der Regel 5 Werktage für weitere Vermittlungen geblockt. Innerhalb dieser Zeit sollte auch eine Entscheidung getroffen werden, ob vorgeschlagenes Personal vermittelt werden soll, oder nicht.

  6. Gesonderte Anreisen zwecks Vorstellungsgesprächen, Probetagen, etc... sind nicht vorgesehen. Dafür dient eine 2-wöchige "Testphase" (bei Unternehmen). Sollte der Auftraggeber dennoch 1-2 Probetage vor Direktanstellung wünschen, so sind die An- und Abreise des Bewerbers, die Unterkunftskosten, die Lohnkosten für diese Tage und die anteiligen Rekrutierungskosten (gem. schriftlicher Nebenvereinbarung) für diese Tage in jedem Fall zu zahlen.

  7. Eine erfolgte Anreise des vom Auftraggeber geforderten Personals zählt als vollendete Vermittlung des Vermittlers. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der berechtigte Berechnungszeitraum für die Rekrutierung.

§ 3 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihren Auftrag jederzeit vor Abschluss einer Vermittlung und ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

Der Widerruf ist zu richten an:
Post: QuickJobs.de - Personal Management, An der Hasel 8, 98617 Einhausen

Widerrufsfolgen
Im Falle eines verspäteten Widerrufs sind die ggf. bereits gezogenen Nutzungen (z.B. Arbeitskraft, Vermittlungsprovision) zu vergüten.


Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


Ende der Widerrufsbelehrung.


§ 4 Kosten / Vermittlungsgebühr

Definitionen:

  1. Hilfskräfte:
    Als Hilfskräfte gelten ungelernte Personen (ohne Deutschkenntnisse; geringe bis keine Berufserfahrung).
  2. Fachkräfte:
    Als Fachkräfte gelten ungelernte Personen (mit Deutschkenntnissen
    ; geringe bis keine Berufserfahrung) und gelernte Personen (mit / ohne Deutschkenntnisse und Berufsausbildung und / oder Berufserfahrung).
  3. Die Rekrutierungskosten sind nicht in Bezug zur tatsächlichen Arbeitsleistung, -qualifikation oder -motivation der vermittelten Mitarbeiter zu setzen, sondern sind rein für die Dienste des Vermittlers für das zustandekommen einer Vermittlung und dessen damit vorab geleistete Kosten (z.B. für Werbung, Anzeigen, Personal, Miete, Telefonate, Kosten für externe Partner, etc...) anzusehen.

  1. Vermittlung mit einmaliger Gebühr:

    Nach erfolgter Vermittlung
    der ausgewählten Mitarbeiter zum Unternehmen / zur Leiharbeitsfirma des Auftraggebers, stellt der Vermittler dem Auftraggeber seine Rekrutierungskosten von einmalig max. 14 Tagessätzen ab 70,- €  p.P. zzgl. MwSt. bei Vermittlungen von Hilfskräften, oder max. 14 Tagessätzen ab 100,- €  p.P. zzgl. MwSt. bei Vermittlungen von Fachkräften (i.S.d. §4 Pkt. b), sofort nach Beendigung des 2-wöchigen Berechnungszeitraumes des vermittelten Personals in Rechnung.

    Der angegebene Preis ist abhängig von der jeweiligen Branche des Kunden. Sollte der Kunde in einer Branche tätig sein, in welcher es schwieriger ist Personal zu rekrutieren, so ist dies mit höheren Vermittlungskosten verbunden. Diese Preisänderungen werden dem Kunden schon während der Formulareingabe angezeigt und ihm diese ebenfalls schriftlich bestätigt. Vermittlungen von Berufen mit Reklementierung, oder mit erforderlichem akademischen Grad der Bewerber, werden dem Kunden immer per separatem Preisangebot zugesandt, welches der Kunde per Unterschrift bestätigen muss, um das Angebot zum Auftrag zu wandeln und anzunehmen.

    Zur Erfüllung der Vermittlung ist es dem Vermittler gleich, ob und wann betriebsintern ein Arbeitsvertrag mit vermittelter Person abgeschlossen wurde und ob es andere Probezeitzyklen in Ihrem Unternehmen gibt. Es wird Kontakt zwischen Vermittler und vermitteltem Personal gehalten, um evtl. Schwarzarbeit seitens des Arbeitgebers vorzubeugen.

    Sollte das Beschäftigungsverhältnis schon während der ersten 2 Wochen von einer der beiden Parteien beendet werden, so werden nur die Tage bis zur Auflösung der Beschäftigung (einschließlich Wochenenden und Feiertage) anteilig mit dem jeweilig zutreffenden Tagessatz vom Vermittler als Rekrutierungskosten (Vermittlungsgebühr) berechnet, sofern der Vermittler noch in dieser Zeit erfährt, dass eine Auflösung der Beschäftigung mit vermitteltem Personal vollzogen wurde.

    Bei Nichtmeldung, bzw. verspäteter Meldung, seitens des Auftraggebers, werden 100% der Vermittlungsgebühr berechnet.

    Evtl. Tage einer Nichtbeschäftigung im Berechnungszeitraum (z.B. Krankentage, Schlechtwetter, Auftragsflaute, Betriebsferien, Kurzarbeit, etc.), schließen eine Berechnung nicht aus, sofern bis dato keine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eingetreten ist und dem Vermittler so auch kommuniziert wurde.

    Berechnungsbeispiele :

    Rekrutierungskosten Hilfskräfte  = 70,- € p.P. zzgl. MwSt. (Tagessatz) x anwesende Tage (max. 14 Tage | einschießlich WE & Feiertagen) = Rechnungssumme (max. 980,- € p.P. zzgl. MwSt.)
    Rekrutierungskosten Fachkräfte  = 100,- € p.P. zzgl. MwSt. (Tagessatz) x anwesende Tage (max. 14 Tage | einschießlich WE & Feiertagen) = Rechnungssumme (max. 1.400,- € p.P. zzgl. MwSt.)

    Die jeweiligen Lohnzahlungen sind immer direkt vom Auftraggeber an den Arbeitnehmer zu zahlen und dessen Sozialabgaben und Steuern abzuführen.

    Konditionen aller bestehenden Aufträge vor dem 29.02.2024 bleiben von der AGB - Änderung unberührt. Bei Neuaufträgen von Bestandskunden ab dem 29.02.2024 gilt automatisch diese Neufassung der AGB, sofern es keine schriftlichen Nebenabreden zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber gibt.

  2. Vermittlung auf Stundenbasis:

    Nach erfolgter Vermittlung der ausgewählten Mitarbeiter zum Unternehmen / der Leiharbeitsfirma, stellt der Vermittler am Monatsanfang des Folgemonats seine Kosten für die Vermittlungsdienstleistung i.H.v. 0,50 - 1,00 €/h p.P. zzgl. MwSt. (VB) für Hilfskräfte, 1,00 - 1,75 €/h p.P. zzgl. MwSt. (VB) für Fachkräfte (i.S.d. §4 Pkt. b) und in individueller Absprache die Höhe für darüber hinaus spezialisierte Fachkräfte, in Rechnung. Diese Kosten beziehen sich rein auf die Vermittlung von Personal an den Auftraggeber, welcher das Personal dann einstellt und evtl. an dessen Kunden verleiht.

    Um dem Auftraggeber die monatlich pünktliche Zusendung der Stundenzettel zum Vermittler zu ersparen, berechnet der Vermittler jeden im Vermittlungsauftrag (Anforderungsprofil) vom Auftraggeber angegebenen Arbeitstag pauschal (aber bei Teilzeit mind. 4 Tage / Wo. und bei Vollzeit mind. 5 Tage / Wo.) mit den dort ebenfalls angegebenen Stunden (aber mind. 6 Stunden bei Teilzeit oder mind. 8 Stunden bei Vollzeit). Nachträglich bekannt gewordene Stundendifferenzen können vom Vermittler nachberechnet werden.

    Eine Einreichung tatsächlich geleisteter Stunden ist ebenfalls möglich. Sollte die Zusendung der aktuellen Stundenzettel aber bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats seitens des Auftraggebers nicht erfolgen, kann der Vermittler die Stunden, gem. vorhergehenden Absatzes, pauschal in Rechnung stellen.

    Der Berechnungszeitraum, der für den Vermittler zu vergütenden Rekrutierungskosten auf Stundenbasis, beginnt mit dem ersten Tag der Beschäftigung des vom Vermittler vermittelten Personals und endet erst mit dessen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

    Die jeweiligen Lohnzahlungen sind immer direkt vom Auftraggeber an den vermittelten Arbeitnehmer zu zahlen und dessen Sozialabgaben und Steuern abzuführen.

    Konditionen aller bestehenden Aufträge vor dem 29.02.2024 bleiben auch hier von der AGB - Änderung unberührt. Bei Neuaufträgen von Bestandskunden ab dem 29.02.2024 gilt automatisch die Neufassung der AGB, sofern es keine schriftlichen Nebenabreden zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber gibt.

  3. Der Vermittler behält sich das Recht vor, bei Neukunden eine Bonitätsprüfung durchzuführen und je nach Ergebnis die Zahlungshöhe und Zahlungsmodalitäten in Absprache mit dem Auftraggeber abzuwandeln. Dies stellt eine Veränderung der vorgenannten Teilparagraphen §4.1 bzw. §4.2 dar und bedarf deshalb der schriftlichen Anerkennung des Auftraggebers. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet der Vermittler Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

  4. Mitarbeiter deren jeweilige Qualifikationen oder Fähigkeiten höher sind, als bei Auftragsvergabe vom Auftraggeber im Vermittlungsauftrag (Anforderungspofil) ausgefüllt, werden vom Vermittler als Fachkraft eingestuft und berechnet, unabhängig davon, ob vom Auftraggeber nur eine Hilfskraft angefragt wurde, sofern der Auftraggeber der Vermittlung des höher qualifizierten Mitarbeiters formlos oder fernmündlich zustimmt.

  5. Staffelpreise:

    Jeder Auftraggeber, der schon mindestens zehn Mitarbeiter vom Vermittler vermittelt bekam und diese auch fristgemäß bezahlte, kann ab der elften vermittelten Person beim Vermittler um Staffelpreise bitten. Diese werden individuell durch den Vermittler festgelegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung solch eines Preisnachlasses seitens des Vermittlers. Der Vermittler kann evtl. bereits gewährte Staffelpreise in eigenem Ermessen auch ohne Angabe von Gründen wieder aufheben.

  6. Sobald ein Beschäftigungsverhältnis eines vom Vermittler vermittelten Mitarbeiters noch innerhalb des Berechnungszeitraumes endet / gekündigt wird und diese Person innerhalb von 24 Monaten, vom Beginndatum der Erstbeschäftigung an, erneut beim Kunden eingestellt / beschäftigt wird, gilt diese Person noch immer als vom Vermittler vermittelt. Somit ist vom Auftraggeber auch die endsprechende Vermittlungsgebühr weiter an den Vermittler zu zahlen, bis das erneute Beschäftigungsverhältnis erneut endet / gekündigt wird bzw. der Berechnungszeitraum vollendet wurde.

  7. Eventuell für reglementierte Berufe benötigte Bemühungen für Berufsanerkennungsverfahren werden Ihnen vom Vermittler separat in Rechnung gestellt.

  8. Der Vermittler ist berechtigt, bei Verzug ohne konkreten Nachweis, Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermittler unbenommen.

  9. Die Zahlung an den Vermittler hat nach Rechnungslegung binnen 7 Tagen zu erfolgen.

§ 5 Haftungsausschluss
  1. Der Vermittler übernimmt keinerlei Haftung für die vermittelten Arbeitskräfte.

  2. Der Vermittler kann keine Probearbeiten im Auftrag des Auftraggebers durchführen und kann sich daher nur auf die Aussagen und Unterlagen des Bewerbers und seine Menschenkenntnis verlassen.

  3. Die Dienstleistung des Vermittlers für die Personalvermittlung entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Bewerbers. Der Auftraggeber trägt mit Arbeitsbeginn des Bewerbers die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. Der Vermittler und eventuelle Erfüllungsgehilfen haften nicht für Ansprüche und Schäden, die sich aus einer eventuellen Nichteignung, oder des Nichterscheinens des Bewerbers ergeben.

  4. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund offenbarer Unrichtigkeiten, oder des evtl. Nichterscheinens der Fachkräfte zu vereinbarten Terminen ist ausgeschlossen.

  5. Der Vermittler gewährt keine Garantie, über die Länge der Beschäftigung des Bewerbers, da dies von zu vielen äußeren Faktoren beeinflusst wird, auf die der Vermittler keinerlei Einfluss hat.

  6. Eine weitergehende Haftung des Vermittlers ist ausgeschlossen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber gibt das Einverständnis zur Speicherung und Verwendung der Daten in Bezug auf die gewünschte Dienstleistung (i.S.d. DSGVO).

  2. Die übergebenen Bewerbungen sind Eigentum des Vermittlers. Sie sind vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Das betrifft auch Betriebsteile und Tochterunternehmen sowie alle Betriebe die in direktem Verhältnis zum Auftraggeber stehen, wie z. B.  Mutterunternehmen. Elektronisch gespeicherte und übergebene Bewerbungsunterlagen sind zu löschen, wenn keine Einstellung erfolgt. Schriftlich übergebene Unterlagen sind an den Vermittler zurückzusenden. Kopien für den eigenen Gebrauch sind nicht erlaubt.

  3. Der Auftraggeber sichert zu, nach Übergabe der Bewerbungsunterlagen einer potentiellen Arbeitskraft den Vermittler nach ca. 5 Tagen über die Fortführung der Bewerbung zu informieren.

  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Vermittler zu informieren, falls er innerhalb von 5 Tagen keinen Kontakt zum vorgestellten Bewerber aufnehmen kann, damit der Vermittler die Kontaktaufnahme organisieren kann. Absagen muss der Auftraggeber innerhalb von maximal 5 Tagen nach Übergabe der Bewerbung dem Vermittler bekannt geben.

  5. Sollte dem Auftraggeber ein vom Vermittler zugesendetes Bewerberprofil bereits von einer anderen Quelle bekannt sein, so hat der Auftraggeber dies dem Vermittler schriftlich zu belegen (z.B. Lebenslaufkopie, Foto, etc...). Kann er dies nicht, so zählt der vorgestellte Bewerber weiterhin als vom Vermittler vorgestellt und wird bei einer Beschäftigung beim Auftraggeber nach § 4 als vom Vermittler vermittelt berechnet.

  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Vermittler sofort, aber max. innerhalb von 7 Werktagen, über den erfolgten Arbeitsbeginn zu informieren.

  7. Dem Auftraggeber ist es untersagt ihm vorgestellte Bewerber am Vermittler vorbei abzuwerben, kurzfristig das Arbeitsverhältnis zu kündigen und später (ohne Wissen des Vermittlers) wieder einzustellen, um sich die Rekrutierungskosten zu sparen. In diesem Fall ist der Vermittler berechtigt die Rekrutierungskosten erneut dem Auftraggeber (bis zum in §4.1 oder §4.2 angegebenen Ende des Berechnungszeitraumes) in Rechnung zu stellen.

§ 7 Vertragsstrafe

Sollte der Auftraggeber den genannten Pflichten nicht nachkommen, bzw. wenn der Auftraggeber den Vermittler nicht einbezieht und ihn versucht zu umgehen, indem er direkt mit dem Bewerber, oder den Partneragenturen des Vermittlers Vereinbarungen trifft, oder Geschäfte  abschließt, ohne Benachrichtigung und Bestätigung durch den Vermittler, so ist eine Vertragsstrafe an den Vermittler zu entrichten. Dies gilt auch für den Versuch einer Vorteilsnahme sowie für die Weitergabe von Bewerbungsunterlagen an unbeteiligte Dritte gemäß § 6.2 . Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die jeweiligen Regelungen, zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € zzgl. MwSt. je bekannt gewordenen Verstosses an den Vermittler.


§ 8 Beendigung des Vertragsverhältnisses
  1. Der Vermittlungsvertrag wird gem. der Dauer des im § 4.1, oder § 4.2 vereinbarten Berechnungszeitraumes der Vermittlung des vermittelten Personals geschlossen.

  2. Bei einer vorzeitigen Vertragskündigung werden alle vereinbarten und offenen Rekrutierungskosten vom Auftraggeber zur Zahlung fällig.

  3. Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Datenschutz / Schweigepflicht
  1. Bei Anbahnung, Abschluss und Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden vom Vermittler persönliche Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber erklärt sich mit Absendung des Online-Formulares hiermit ausdrücklich einverstanden.

  2. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der für die Vermittlertätigkeit notwendigen Vorgänge verwendet. Weitere Verwendungsarten außerhalb der eigentlichen Vermittlertätigkeit bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers.

  3. Der Vermittler versichert, dass personenbezogene Daten des Auftraggebers außerhalb der eigentlichen Vermittlertätigkeit nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, der Vermittler ist hierzu gesetzlich verpflichtet oder der Auftraggeber hat dem Vermittler hierzu seine ausdrückliche Einwilligung erteilt.

  4. Der Vermittler und die für ihn tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit der Vermittler nicht zur Weitergabe solcher Informationen befugt ist.

§ 10 Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, falls der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Meiningen / Thüringen. Der Vermittler behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, den Auftraggeber auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

 
§ 11 Erfüllungsort

Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, ist Erfüllungsort der Sitz des Vermittlers.

§ 12 Änderungen

  1. Änderungen des Vermittlungsvertrages:
    Änderungen, Ergänzungen, anders lautende Preisabsprachen und Zahlungsmodalitäten, Nebenabreden und Kündigung des Vermittlungsauftrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform (per E-Mail, Post, oder Fax) und sind nur zwischen Auftraggeber und geschäftsführenden Vermittler persönlich und nicht mit dessen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen auszuhandeln.

  2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
    Der Vermittler behält sich die Möglichkeit der einseitigen Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, sofern eine Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten einer Änderung bedarf. Der Auftraggeber hat daraufhin die Möglichkeit eines Widerspruchsvorbehaltes, wobei eine Zustimmung fingiert werden kann (BGH, III ZR 63/07). Änderungen gelten als einvernehmlich vom Auftraggeber anerkannt, wenn dieser nicht binnen einer ihm gesetzten Frist von 6 Wochen widerspricht.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.