QuickJobs.de - Personal Management

Express-Anfrage

ÄrztevermittlungWie wir alle wissen, sind viele Kliniken und medizinische Einrichtungen heute mit einem großen Mangel an qualifizierten medizinischem Fachpersonal konfrontiert.
 
Wir helfen diesen Unternehmen bei der Anwerbung von internationalen medizinischen Fachpersonal. Wir finden die Mediziner, führen die erste Gesprächsrunde mit ihnen und nach den abschließenden Gesprächen entscheiden Sie. Sobald der Mitarbeiter ausgewählt ist, kümmern wir uns um die Visumformalitäten.
 
Auf diese Weise lösen wir eine der größten Herausforderungen, mit denen unsere Kunden auf dem internationalen Markt konfrontiert sind. Die Unternehmen können diese medizinischen Fachkräfte auf langfristiger und vertraglicher Basis einstellen.
 
Machen Sie uns zu Ihrem zuverlässigen Partner in der Vermittlung hochqualifizierter medizinischer Fachkräfte und Ärzte aus Drittstaaten. Als internationale Ärztevermittlung sind wir darauf spezialisiert, erstklassige ausländische medizinische Talente mit Gesundheitseinrichtungen in Deutschland zu verbinden, um die bestmögliche Versorgung für Patienten sicherzustellen.

Unsere Dienstleistungen umfassen die sorgfältige Auswahl und Vermittlung von Ärzten, Krankenschwestern und anderen medizinischen Fachkräften aus Europa und Drittstaaten. Wir verstehen die anspruchsvollen Anforderungen des Gesundheitssektors und setzen alles daran, die passenden Fachkräfte für Ihre Einrichtung zu finden.
 
 

Warum uns für die Vermittlung medizinischen Fachpersonals wählen?

 

  • Internationales Netzwerk: Durch unser weitreichendes Netzwerk identifizieren wir weltweit erstklassige medizinische Talente, um den Bedürfnissen Ihrer Einrichtung gerecht zu werden.
  • Qualifikationsprüfung: Wir überprüfen sorgfältig die Qualifikationen und Erfahrungen unserer Kandidaten, um sicherzustellen, dass sie deutschen medizinischen Standards entsprechen.
  • Visum- und Einwanderungsunterstützung: Unser Team unterstützt die Kandidaten bei allen Aspekten der Visum- und Einwanderungsprozesse.
  • Ethik und Professionalität: Wir legen großen Wert auf Ethik und Professionalität, um sicherzustellen, dass die vermittelten Fachkräfte nicht nur fachlich kompetent sind, sondern auch die höchsten ethischen Standards erfüllen.

Wenn Sie nach hochqualifiziertem medizinischem Personal suchen, das Ihre Einrichtung bereichert, sind Sie bei uns genau richtig.


Kontaktieren Sie uns noch heute, um gemeinsam die passenden Kandidaten für Ihre Anforderungen zu finden!

Express Anfrage


Falls Sie internationales medizinisches Personal beschäftigen möchten, zeigen wir Ihnen nachfolgend wie dies funktioniert:

  • Grundsätzlich brauchen europäische Fachkräfte aus EU-Ländern keine Arbeitserlaubnis in Deutschland. Für Sie herrscht als Unionsbürger die Arbeitnehmerfreizügigkeit in vollem Umfang. Arbeitsnehmerfreizügigkeit bedeutet, dass die Unionsbürger sich frei in der Europäischen Union bewegen können, beschäftigt werden können und mit inländischen Arbeitnehmern gleichzubehandeln sind.

  • Der Aufenhalt der Unionsbürger wird durch das Freizügigkeitsgesetz der EU geregelt. Die europäischen Mitarbeiter brauchen keinen Aufenthaltstitel. Für die Einreise nach Deutschland brauchen sie lediglich einen gültigen Pass oder Personalausweis. Sie müssen sich (wie jeder Deutsche) an Ihrem deutschen Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden, wo sie eine Bescheinigung über das gemeinschaftliche Aufenhaltsrecht bekommen.

  • Falls der zukünftige Arbeitnehmer einen reglementierten Beruf besitzt, muss eine formale Anerkennung durchgefüht werden (z.B. bei medizinischen Berufen). Die Annerkennung dauert ca. 3 Monate, dies soll aber durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschleunigt werden. Bei nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung nicht erforderlich. Trotzdem kann der Arbeitgeber bei der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) eine Zeugnisbewertung anfordern, um die Qualifikationen der Fachkraft besser einzuschätzen und eventuell eine erforderliche Nachqualifizierung anbieten zu können.


Falls Sie eine Fachkraft aus einem Drittstaat beschäftigen möchten, zeigen wir Ihnen nachfolgend wie dies funktioniert und auf was Sie hierbei achten müssen:

  • Seit 01.03.2020 können, mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), nun auch ausgebildete Fachkräfte mit Deutschkenntnissen in Deutschland zu einer Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis gelangen.

  • Am schnellsten ist hierbei das beschleunigte Fachkräfteverfahren, wobei Sie sich mit dem von uns vorgestellten Bewerberprofil an Ihre zuständige Ausländerbehörde wenden müssen. Es können dort für Sie weitere Gebühren anfallen. Dafür ist von der Visumsbeantragung, über das Anerkennungsverfahren der Ausbildung und der Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis alles aus einer Hand und in ca. 3 - 4 Wochen abgeschlossen.

  • Näheres dazu finden Sie in unseren News.


Falls Sie Probleme haben passendes medizinisches Fachpersonal für Ihre freien Stellen zu finden, treten Sie mit uns in Kontakt, wir beraten Sie gerne.

Kosten Formular Häufige Fragen Kontakt Rückrufbitte

vorteile

Unsere Vorteile

  • Zeit- und Kostenersparnis, Wettbewerbsfähigkeit, Steigerung der Produktivität
  • kostengünstiger Service durch uns (preiswerter als im Vergleich)
  • 100 % Legalität und Zuverlässigkeit
  • Bewerbersuche durch geschulte Mitarbeiter in der Mutersprache der Bewerber
  • Kritische Vorauswahl nach Ihrem Anforderungsprofil
  • Unterstüzung für Arbeitnehmer:
    • bei der Vorbereitung der Anerkennung ihrer Zeugnisse
    • bei der Eingliedering in das neue Umfeld

  • Kundenberatung in der Integrationphase
  • Vorschlag und Vermittlung ausschließlich erfahrener Fachkräfte / Hilfskräfte
  • Freundliches, hochmotiviertes und gut ausgebildetes Personal
  • Ausbildung und Abschlüsse nach hohen internationalen Standards

paragraph

Rechtliche Grundlage

Zum 01. Mai 2011 fielen die letzten Übergangsbestimmungen zur Freizügigkeit für im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretenen Mitgliedstaaten. Dies betrifft Polen, Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik & Ungarn, aber nun auch Kroatien, Bulgarien und Rumänien.

Jetzt verfügen diese Länder über folgende Grundfreiheiten:
  • Arbeitnehmerfreizügigkeit,
  • Niederlassungsfreiheit,
  • Dienstleistungsfreiheit,
  • Personenverkehrsfreiheit,
  • Warenverkehrsfreiheit,
  • Kapitalverkehrsfreiheit.

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) regelt seit dem 01. April 2012 die Durchführung der Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen. Das Ziel dieses Gesetzes ist die Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.