Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Details
Vermittlung von 24h Haushaltshilfen / Betreuungskräften und Pflegekräften aus Polen
1.a) Für alle Geschäftsvorfälle zwischen QuickJobs.de - Personal Management (nachfolgend: Vermittler) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Vermittler und Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.
1.b) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermittlers und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Vermittler nicht ausdrücklich widerspricht.
1.c) Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen des Vertrages, mündliche Absprachen sowie Erklärungen von Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermittler. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.
1.b) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermittlers und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Vermittler nicht ausdrücklich widerspricht.
1.c) Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen des Vertrages, mündliche Absprachen sowie Erklärungen von Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermittler. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.
1.d) Postalisch oder E-Mail zugesendete Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur bis zum nächsten vollzogenen Personalwechsel. Bei neuen Vermittlungen sind diese stets durch die aktuellste Version zu ersetzen und gelten in vollem Umfang vom Auftraggeber als anerkannt.
2.) Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
2.a) Es ist Aufgabe des Vermittlers, für EU-Entsendungen einen Dienstleistungsvertrag zwischen einer polnischen Partneragentur (nachfolgend: Leistungserbringer) und einem deutschen Haushalt (nachfolgend: Auftraggeber) zu vermitteln, in dem die Durchführung einer vereinbarten Dienstleistung (Betreuungs- und Pflegeleistungen) durch eine vom Leistungserbringer entsandte Pflegekraft / Betreuungskraft im Haushalt des Auftraggebers geregelt wird. Der Vermittler übernimmt jedoch keine Garantie für das tatsächliche Zustandekommen eines entsprechenden Dienstleistungsvertrages.
2.b) Bei Vermittlungen von Pflegekräften mit eigenem Gewerbeschein ist die Aufgabe des Vermittlers die Suche nach selbständigen Pflegekräften und einen Werksvertrag zwischen Pflegekraft und Auftraggeber anzustreben. Der Vermittler übernimmt jedoch keine Garantie für das tatsächliche Zustandekommen eines entsprechenden Werksvertrages.
2.c) Die eigentliche Tätigkeit des Vermittlers beginnt, nachdem der Auftraggeber die Pflegekraftanfrage zur Vermittlung von 24h Pflegekräften / Haushaltshilfen / Betreuungskräften aus Polen ausgefüllt an den Vermittler sendet.
2.d) Anhand der vom Auftraggeber gemachten Angaben, ermittelt der Vermittler geeignete Betreuungskräfte zur Auswahl und blockt diese für weitere Vermittlungen für max. 5 Tage.
2.e) Sobald sich der Auftraggeber entschieden hat, dass die von Ihm ausgewählte Pflegekraft anreisen soll, ist ein entsprechender Dienstleistungsvertrag zwischen Leistungserbringer und Auftraggeber (bei EU-Entsendungen), oder Werksvertrag zwischen Auftraggeber und Pflegekraft und einem Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittler (bei selbständigen Pflegekräften) abzuschließen.
2.f) Beim Dienstleistungsvertrag zwischen Leistungserbringer und Auftraggeber bzw. beim Werksvertrag zwischen Pflegekraft und Auftraggeber, handelt es sich um einen eigenständigen Vertrag zwischen diesen beiden Parteien. QuickJobs.de - Personal Management wird daher lediglich als Vermittler tätig, steht dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss jedoch beratend zur Seite. In diesem eigenständigen Vertrag ist insbesondere der Aufgabenbereich und der Leistungsumfang der Pflegekraft beschrieben sowie die Höhe der monatlichen Zahlungen für die jeweiligen Betreuungsleistungen geregelt. Die im Vertrag zwischen den Parteien vereinbarten monatlichen Kosten für die Dienstleistung (Betreuungsleistung) rechnet bei EU-Entsendung der Leistungserbringer und bei selbständigen Pflegekräften der Vermittler und die Pflegekraft daher direkt mit dem Auftraggeber ab.
2.g) Während der Vertragslaufzeit ist der Vermittler Ansprechpartner des Auftraggebers bei auftretenden Fragen, insbesondere organisatorischer Art. Im Rahmen von auftretenden Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Leistungserbringer und dem Auftraggeber wird der Vermittler zudem schlichtend und koordinierend tätig.
2.h) Für den planmäßigen und außerplanmäßigen Ersatz, bzw. die turnusmäßige Ablösung der einzelnen Pflegekräfte untereinander ist der Leistungserbringer / Vermittler verantwortlich, nicht die jeweilig eingesetzte Pflegekraft, oder der Auftraggeber.
3.) Widerrufsbelehrung
2.) Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
2.a) Es ist Aufgabe des Vermittlers, für EU-Entsendungen einen Dienstleistungsvertrag zwischen einer polnischen Partneragentur (nachfolgend: Leistungserbringer) und einem deutschen Haushalt (nachfolgend: Auftraggeber) zu vermitteln, in dem die Durchführung einer vereinbarten Dienstleistung (Betreuungs- und Pflegeleistungen) durch eine vom Leistungserbringer entsandte Pflegekraft / Betreuungskraft im Haushalt des Auftraggebers geregelt wird. Der Vermittler übernimmt jedoch keine Garantie für das tatsächliche Zustandekommen eines entsprechenden Dienstleistungsvertrages.
2.b) Bei Vermittlungen von Pflegekräften mit eigenem Gewerbeschein ist die Aufgabe des Vermittlers die Suche nach selbständigen Pflegekräften und einen Werksvertrag zwischen Pflegekraft und Auftraggeber anzustreben. Der Vermittler übernimmt jedoch keine Garantie für das tatsächliche Zustandekommen eines entsprechenden Werksvertrages.
2.c) Die eigentliche Tätigkeit des Vermittlers beginnt, nachdem der Auftraggeber die Pflegekraftanfrage zur Vermittlung von 24h Pflegekräften / Haushaltshilfen / Betreuungskräften aus Polen ausgefüllt an den Vermittler sendet.
2.d) Anhand der vom Auftraggeber gemachten Angaben, ermittelt der Vermittler geeignete Betreuungskräfte zur Auswahl und blockt diese für weitere Vermittlungen für max. 5 Tage.
2.e) Sobald sich der Auftraggeber entschieden hat, dass die von Ihm ausgewählte Pflegekraft anreisen soll, ist ein entsprechender Dienstleistungsvertrag zwischen Leistungserbringer und Auftraggeber (bei EU-Entsendungen), oder Werksvertrag zwischen Auftraggeber und Pflegekraft und einem Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittler (bei selbständigen Pflegekräften) abzuschließen.
2.f) Beim Dienstleistungsvertrag zwischen Leistungserbringer und Auftraggeber bzw. beim Werksvertrag zwischen Pflegekraft und Auftraggeber, handelt es sich um einen eigenständigen Vertrag zwischen diesen beiden Parteien. QuickJobs.de - Personal Management wird daher lediglich als Vermittler tätig, steht dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss jedoch beratend zur Seite. In diesem eigenständigen Vertrag ist insbesondere der Aufgabenbereich und der Leistungsumfang der Pflegekraft beschrieben sowie die Höhe der monatlichen Zahlungen für die jeweiligen Betreuungsleistungen geregelt. Die im Vertrag zwischen den Parteien vereinbarten monatlichen Kosten für die Dienstleistung (Betreuungsleistung) rechnet bei EU-Entsendung der Leistungserbringer und bei selbständigen Pflegekräften der Vermittler und die Pflegekraft daher direkt mit dem Auftraggeber ab.
2.g) Während der Vertragslaufzeit ist der Vermittler Ansprechpartner des Auftraggebers bei auftretenden Fragen, insbesondere organisatorischer Art. Im Rahmen von auftretenden Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Leistungserbringer und dem Auftraggeber wird der Vermittler zudem schlichtend und koordinierend tätig.
2.h) Für den planmäßigen und außerplanmäßigen Ersatz, bzw. die turnusmäßige Ablösung der einzelnen Pflegekräfte untereinander ist der Leistungserbringer / Vermittler verantwortlich, nicht die jeweilig eingesetzte Pflegekraft, oder der Auftraggeber.
3.) Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Der Widerruf ist zu richten an:
Post: QuickJobs - Personal Management, An der Hasel 8, 98617 Einhausen
Fax: 036949 124903
Mail: infoquickjobs.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung.
4.) Vermittlungskosten / Betreuungskosten
4.a) Es fallen Ihnen durch die Vermittlung über uns bei EU-Entsendungen keine monatlichen Vermittlungskosten an, außer Sie wünschen sich einen persönlichen Beratungstermin durch uns bei Ihnen vor Ort. In diesem Fall berechnen wir Ihnen eine Kilometerpauschale von 0,40 € / km für Hin- und Rückfahrt, ab einer einfachen Entfernung von über 30 km.
4.a.1) Die monatlichen Betreuungskosten des vermittelten Personals werden direkt über den Leistungserbringer in Rechnung gestellt und sind direkt an ihn zu begleichen.
4.b) Bei Vermittlungen von Pflegekräften mit eigenem Gewerbe werden die monatlichen Betreuungskosten direkt von der eingestellten Pflegekraft und die vertraglich festgelegten Vermittlungskosten vom Vermittler i.H.v. 20% inkl. MwSt. direkt in Rechnung gestellt (Vermittlungskosten = Grundgehalt Pflegekraft : 100 x 20 = Bruttomonatssatz : 28 = Bruttotagessatz)). Diese Vermittlungskosten sind binnen 7 Werktagen vom Auftraggeber zu begleichen.
4.) Vermittlungskosten / Betreuungskosten
4.a) Es fallen Ihnen durch die Vermittlung über uns bei EU-Entsendungen keine monatlichen Vermittlungskosten an, außer Sie wünschen sich einen persönlichen Beratungstermin durch uns bei Ihnen vor Ort. In diesem Fall berechnen wir Ihnen eine Kilometerpauschale von 0,40 € / km für Hin- und Rückfahrt, ab einer einfachen Entfernung von über 30 km.
4.a.1) Die monatlichen Betreuungskosten des vermittelten Personals werden direkt über den Leistungserbringer in Rechnung gestellt und sind direkt an ihn zu begleichen.
4.b) Bei Vermittlungen von Pflegekräften mit eigenem Gewerbe werden die monatlichen Betreuungskosten direkt von der eingestellten Pflegekraft und die vertraglich festgelegten Vermittlungskosten vom Vermittler i.H.v. 20% inkl. MwSt. direkt in Rechnung gestellt (Vermittlungskosten = Grundgehalt Pflegekraft : 100 x 20 = Bruttomonatssatz : 28 = Bruttotagessatz)). Diese Vermittlungskosten sind binnen 7 Werktagen vom Auftraggeber zu begleichen.
4.b.1) Im Falle eines Personalwechsels von einer Pflegekraft mit eigenem Gewerbe zu einer Pflegekraft per EU-Entsendung, werden die unter Punkt 4.b beschriebenen Vermittlungskosten, für die per EU-Entsendung vermittelte Pflegekraft, nicht zur Zahlung fällig und werden daher vom Vermittler ausgesetzt, bis wieder eine Pflegekraft mit eigenem Gewerbe beim Auftraggeber zum Einsatz kommt. Eine Kündigung des mit dem Vermittler geschlossenen Vermittlungsvertrages ist daher nicht zwingend notwendig.
5.)Haftungsausschluss
5.)Haftungsausschluss
5.a) Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Vorgänge die aus der Erfüllung des Dienstleistungsvertrages zwischen Leistungserbringer und Auftraggeber resultieren. Dies gilt insbesondere für die Verursachung von Schäden beim Auftraggeber durch eine vom Leistungserbringer entsandte Betreuungskraft. Eine diesbezügliche Haftung ist geregelt im entsprechenden Dienstleistungsvertrag und betrifft lediglich das Verhältnis zwischen Leistungserbringer und Auftraggeber.
5.b) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, dem Vermittler Ausfallkosten in Rechnung zu stellen, sofern eine vom Leistungserbringer entsandte Betreuungskraft vor Ablauf der vereinbarten Zeit ersetzt werden muss. Der Vermittler und der Leistungserbringer bemühen sich in diesem Fall jedoch gemeinsam um schnellstmöglichen Ersatz.
5.c) Der Vermittler haftet nicht für entstandene Schäden oder evtl. Verdienstausfälle des Auftraggebers, wenn zum zugesagten Termin / Wechseltermin keine Vermittlung mangels Personal zustande kommt.
5.d) Im Übrigen haftet der Vermittler im Rahmen des Vermittlungsauftrages zwischen Vermittler und Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen lediglich wie folgt:
5.d.1) Der Vermittler haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermittlers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Vermittler gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen.
5.d.2) Der Vermittler haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.d.3) Soweit die Haftung des Vermittlers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
6.) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.a) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der Rahmenbedingungen der Dienstleistungsfreiheit.
6.b) Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, den Gesundheitsfragebogen zur Vermittlung von 24h Haushaltshilfen / Betreuungskräften aus Polen, der u.a. die Verhältnisse des Auftraggebers vor Ort betrifft, vollständig und wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen, um dem Leistungserbringer den Vorschlag von geeigneten Betreuungskräften zu ermöglichen.
6.c) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Vermittler auch alle weiteren notwendigen Informationen, die für die Durchführung des Vermittlungsauftrages unbedingt erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
5.b) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, dem Vermittler Ausfallkosten in Rechnung zu stellen, sofern eine vom Leistungserbringer entsandte Betreuungskraft vor Ablauf der vereinbarten Zeit ersetzt werden muss. Der Vermittler und der Leistungserbringer bemühen sich in diesem Fall jedoch gemeinsam um schnellstmöglichen Ersatz.
5.c) Der Vermittler haftet nicht für entstandene Schäden oder evtl. Verdienstausfälle des Auftraggebers, wenn zum zugesagten Termin / Wechseltermin keine Vermittlung mangels Personal zustande kommt.
5.d) Im Übrigen haftet der Vermittler im Rahmen des Vermittlungsauftrages zwischen Vermittler und Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen lediglich wie folgt:
5.d.1) Der Vermittler haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermittlers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Vermittler gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen.
5.d.2) Der Vermittler haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
5.d.3) Soweit die Haftung des Vermittlers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
6.) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.a) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der Rahmenbedingungen der Dienstleistungsfreiheit.
6.b) Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, den Gesundheitsfragebogen zur Vermittlung von 24h Haushaltshilfen / Betreuungskräften aus Polen, der u.a. die Verhältnisse des Auftraggebers vor Ort betrifft, vollständig und wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen, um dem Leistungserbringer den Vorschlag von geeigneten Betreuungskräften zu ermöglichen.
6.c) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Vermittler auch alle weiteren notwendigen Informationen, die für die Durchführung des Vermittlungsauftrages unbedingt erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
6.d) Der Auftraggeber informiert den Vermittler unverzüglich darüber, wenn keine weitere Suche bzw. weitere Zusammenarbeit des Vermittlers mit dem Auftraggeber mehr gewünscht wird. In diesem Falle ist eine Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Vermittler notwendig.
6.e) Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm berechtigt gestellte Rechnungen noch während der Zahlungsfrist zu begleichen.
7.) Vertragsstrafe
7.a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, persönliche Daten von allen Ihm vom Leistungserbringer vorgeschlagenen Betreuungskräften, nicht an Dritte weiterzugeben oder ihnen Einsicht in die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu gewähren.
7.b) Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die Ihm vom Leistungserbringer (bei EU-Entsendungen) vorgeschlagenen Betreuungskräfte nicht direkt anzuwerben oder entsprechende Daten an Dritte weiterzugeben, damit diese die entsprechenden Betreuungskräfte direkt anwerben können.
7.c) Ein Umgehen der Vermittlungsgebühr (z.B. durch Entlassung und sofortiger Neueinstellung der gleichen Pflegekraft ohne das Wissen des Vermittlers, o.ä.) bei Einstellungen von selbständigen Pflegekräften, ist dem Auftraggeber untersagt.
7.d) Es ist dem Auftraggeber untersagt, von der eingesetzten Pflegekraft direkt Personalvorschläge für einen turnusmäßigen Wechsel anzunehmen, um so am Vermittler vorbei zu handeln, da für planmäßige und außerplanmäßige Personalwechsel der Vermittler zuständig ist. Alle über eine vom Vermittler eingesetzte Pflegekraft bekannt gewordenen Kontakte zählen dann ebenfalls als vom Vermittler vorgeschlagen, ohne das der Vermittler seinen Anspruch auf in §4.b genannten Vermittlungsgebühr verliert.
7.e) Es ist dem Auftraggeber ebenfalls untersagt innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsbeendigung vom Vermittler vorgestelltes Personal wieder selbst zu beschäftigen.
7.f) Der Auftraggeber verpflichtet sich daher für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die jeweiligen Regelungen in Ziffer 7.a bis 7.e zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 € zzgl. MwSt. an den Vermittler.
8.) Beendigung des Vertragsverhältnisses
8.a) Der Vermittlungsvertrag kann vom Auftraggeber zudem ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
8.a.1) Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform.
8.a.2) Bei Kündigung des Werkvertrages / Dienstleistungsvertrages hat der Auftraggeber die Pflegekraft die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Diese stellt die Pflegekraft (bei Pflegekräften mit eigenem Gewerbe), oder der Leistungserbringer (bei EU-Entsendung) dem Auftraggeber schriftlich in Rechnung.
8.a.3) Bei vorzeitiger Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Vermittler; bei bereits vereinbarter Anreise, oder gar nach Arbeitsbeginn einer vermittelten Pflegekraft; hat der Auftraggeber dem Vermittler die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen (Arbeitszeit und Auslagen, wie: Telefonate, Werbekampagnen, Annoncen, etc..) zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn eine Anreise / ein Arbeitsbeginn aus organisatorischen Gründen bereits vor Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages mündlich oder fernmündlich zwischen Auftraggeber und Vermittler vereinbart wurde, bzw. das Vertragsverhältnis seitens des Auftraggebers beendet wird, bevor der Vermittlungsvertrag vom Auftraggeber unterzeichnet wurde. Den Aufwand stellt der Vermittler dem Auftraggeber pauschal einmalig i.H.v. 125,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung. Diese Aufwandspauschale betrifft nur Vertragsverhältnisse (EU-Entsendungen und Pflegekräfte mit eigenem Gewerbe), die von uns vermittelte Pflegekräfte weniger als 1 Monat beschäftigt haben. Stammkunden und Kunden, denen wir bereits Pflegekräfte mehr als 1 Monat vermittelt haben, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
8.a.4) Sollte das Beschäftigungsverhältnis zwischen vermittelter Pflegekraft und Auftraggeber auch nach der Kündigung des Vermittlungsvertrages zwischen Auftraggeber und Vermittler fortbestehen, so ist der Vermittler berechtigt auch diese Zeit voll zu berechnen, bis eine dem Vermittler fremde Pflegekraft beim Auftraggeber nachweislich (unter Nennung des Namens und deren Telefonnummer und evtl. der neuen Agentur) zum Einsatz kommt.
8.b.1) Im Falle des Versterbens der zu betreuenden Person endet der Vermittlungsvertrag automatisch am Todestag ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung seitens des Auftraggebers bedarf. Der Vermittler verzichtet in diesem Fall auf in Ziffer 8.a.3 beschriebene Kündigungspauschale.
9.) Datenschutz
9.a) Bei Anbahnung, Abschluss und Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden vom Vermittler persönliche Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber erklärt sich mit Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages hiermit ausdrücklich einverstanden.
9.b) Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der für die Vermittlertätigkeit notwendigen Vorgänge verwendet. Weitere Verwendungsarten außerhalb der eigentlichen Vermittlertätigkeit bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers.
9.c) Der Vermittler versichert, dass personenbezogene Daten des Auftraggebers außerhalb der eigentlichen Vermittlertätigkeit nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, der Vermittler ist hierzu gesetzlich verpflichtet oder der Auftraggeber hat dem Vermittler hierzu seine ausdrückliche Einwilligung erteilt.
10.) Gerichtsstand
6.e) Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm berechtigt gestellte Rechnungen noch während der Zahlungsfrist zu begleichen.
7.) Vertragsstrafe
7.a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, persönliche Daten von allen Ihm vom Leistungserbringer vorgeschlagenen Betreuungskräften, nicht an Dritte weiterzugeben oder ihnen Einsicht in die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu gewähren.
7.b) Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die Ihm vom Leistungserbringer (bei EU-Entsendungen) vorgeschlagenen Betreuungskräfte nicht direkt anzuwerben oder entsprechende Daten an Dritte weiterzugeben, damit diese die entsprechenden Betreuungskräfte direkt anwerben können.
7.c) Ein Umgehen der Vermittlungsgebühr (z.B. durch Entlassung und sofortiger Neueinstellung der gleichen Pflegekraft ohne das Wissen des Vermittlers, o.ä.) bei Einstellungen von selbständigen Pflegekräften, ist dem Auftraggeber untersagt.
7.d) Es ist dem Auftraggeber untersagt, von der eingesetzten Pflegekraft direkt Personalvorschläge für einen turnusmäßigen Wechsel anzunehmen, um so am Vermittler vorbei zu handeln, da für planmäßige und außerplanmäßige Personalwechsel der Vermittler zuständig ist. Alle über eine vom Vermittler eingesetzte Pflegekraft bekannt gewordenen Kontakte zählen dann ebenfalls als vom Vermittler vorgeschlagen, ohne das der Vermittler seinen Anspruch auf in §4.b genannten Vermittlungsgebühr verliert.
7.e) Es ist dem Auftraggeber ebenfalls untersagt innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsbeendigung vom Vermittler vorgestelltes Personal wieder selbst zu beschäftigen.
7.f) Der Auftraggeber verpflichtet sich daher für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die jeweiligen Regelungen in Ziffer 7.a bis 7.e zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 € zzgl. MwSt. an den Vermittler.
8.) Beendigung des Vertragsverhältnisses
8.a) Der Vermittlungsvertrag kann vom Auftraggeber zudem ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
8.a.1) Die Kündigungserklärung bedarf der Schriftform.
8.a.2) Bei Kündigung des Werkvertrages / Dienstleistungsvertrages hat der Auftraggeber die Pflegekraft die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Diese stellt die Pflegekraft (bei Pflegekräften mit eigenem Gewerbe), oder der Leistungserbringer (bei EU-Entsendung) dem Auftraggeber schriftlich in Rechnung.
8.a.3) Bei vorzeitiger Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Vermittler; bei bereits vereinbarter Anreise, oder gar nach Arbeitsbeginn einer vermittelten Pflegekraft; hat der Auftraggeber dem Vermittler die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen (Arbeitszeit und Auslagen, wie: Telefonate, Werbekampagnen, Annoncen, etc..) zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn eine Anreise / ein Arbeitsbeginn aus organisatorischen Gründen bereits vor Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages mündlich oder fernmündlich zwischen Auftraggeber und Vermittler vereinbart wurde, bzw. das Vertragsverhältnis seitens des Auftraggebers beendet wird, bevor der Vermittlungsvertrag vom Auftraggeber unterzeichnet wurde. Den Aufwand stellt der Vermittler dem Auftraggeber pauschal einmalig i.H.v. 125,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung. Diese Aufwandspauschale betrifft nur Vertragsverhältnisse (EU-Entsendungen und Pflegekräfte mit eigenem Gewerbe), die von uns vermittelte Pflegekräfte weniger als 1 Monat beschäftigt haben. Stammkunden und Kunden, denen wir bereits Pflegekräfte mehr als 1 Monat vermittelt haben, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
8.a.4) Sollte das Beschäftigungsverhältnis zwischen vermittelter Pflegekraft und Auftraggeber auch nach der Kündigung des Vermittlungsvertrages zwischen Auftraggeber und Vermittler fortbestehen, so ist der Vermittler berechtigt auch diese Zeit voll zu berechnen, bis eine dem Vermittler fremde Pflegekraft beim Auftraggeber nachweislich (unter Nennung des Namens und deren Telefonnummer und evtl. der neuen Agentur) zum Einsatz kommt.
8.b.1) Im Falle des Versterbens der zu betreuenden Person endet der Vermittlungsvertrag automatisch am Todestag ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung seitens des Auftraggebers bedarf. Der Vermittler verzichtet in diesem Fall auf in Ziffer 8.a.3 beschriebene Kündigungspauschale.
9.) Datenschutz
9.a) Bei Anbahnung, Abschluss und Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden vom Vermittler persönliche Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber erklärt sich mit Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages hiermit ausdrücklich einverstanden.
9.b) Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der für die Vermittlertätigkeit notwendigen Vorgänge verwendet. Weitere Verwendungsarten außerhalb der eigentlichen Vermittlertätigkeit bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers.
9.c) Der Vermittler versichert, dass personenbezogene Daten des Auftraggebers außerhalb der eigentlichen Vermittlertätigkeit nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, der Vermittler ist hierzu gesetzlich verpflichtet oder der Auftraggeber hat dem Vermittler hierzu seine ausdrückliche Einwilligung erteilt.
10.) Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, falls der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Meiningen / Thüringen. Der Vermittler behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, den Auftraggeber auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
11.) Erfüllungsort
Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, ist Erfüllungsort der Sitz des Vermittlers.
12.) Salvatorische Klausel
11.) Erfüllungsort
Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, ist Erfüllungsort der Sitz des Vermittlers.
12.) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen.