Es sind noch Fragen offen?
Dann kontaktieren Sie uns bitte mit Ihrer Frage! Wir werden Sie Ihnen umgehend beantworten.
Seit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vermitteln wir auch Fachkräfte, deren Ausübung des Berufes ein Anerkennungsverfahren in Deutschland bedarf.
Dabei haben wir uns bislang auf die Rekrutierung / Vermittlung von medizinischen Hilfs- und Fachpersonal (Ärzte, Fachärzte, Krankenpfleger, Krankenpflegehelfer, Altenpfleger, Altenpflegehelfer, etc...) aus Drittstaaten Lateinamerikas und Nordafrikas beschränkt, sind aber auch offen für die Vermittlung weiterer reklementierter Berufe.
Natürlich ist hier der Vermittlungsaufwand und die Personalsuche etwas höher, weswegen wir pauschal in unserer Preisaufschlüsselung hierüber auch keine Informationen geben. Dies ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Schreiben Sie uns gern dazu an, oder füllen direkt unsere Express-Anfrage aus und vermerken dort, dass es sich um einen gesuchten Beruf handelt, der einer Anerkennung bedarf! Wir erstellen Ihnen dann schnellstmöglich ein individuelles Angebot für die Vermittlung Ihres gesuchten Personals.
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Sie treten mit uns in Kontakt und füllen zur schnellen Abwicklung das hier vorhandene Formular aus, indem Sie eine verbindliche Personalvermittlung bei uns beauftragen. Wir werden uns schnellstmöglich selbst, oder über unsere polnischen / osteuropäischen Kooperationspartner, Head Hunter, etc... um geeignete Bewerberprofile kümmern, welche Ihren Anforderungen entsprechen.
Sobald uns geeignete Profile zur Verfügung stehen, werden wir Ihnen diese zur Auswahl zukommen lassen. Sie entscheiden nun, ob einer der Bewerber in Frage kommt und Sie ihn direkt eingestellen wollen.
Es entstehen Ihnen erst Kosten für unsere Vermittlungsdienstleistung, wenn eine Vermittlung (Anreise des Bewerbers) zustande kommt. Diese stellen wir Ihnen nach 2 Wochen in Rechnung.
Sie stellen das Personal direkt sozialversicherungspflichtig in Ihrem Unternehmen / Ihrer Arbeitnehmerüberlassung ein und zahlen uns die festgesetzten Rekrutierungskosten für unsere Vermittlungsleistung.
Je attraktiver Sie das Arbeitsumfeld der vermittelten Fachkraft gestalten und die finanziellen, sowie sozialen Rahmenbedingungen stimmen sollten, desto höher ist die Chance, das die Fachkraft motiviert ist und längerfristig bleibt.
Da dies von sehr vielen Faktoren abhängt und wir nicht in den Kopf der Fachkräfte sehen können, können wir Ihnen keine diesbezügliche Garantie geben.
Die Vermittlung ist dann trotzdem von Ihnen an uns zu begleichen!
In der Regel senden wir Ihnen die Bewerberprofile und auf Anfrage die entsprechenden Kontaktdaten, so dass Sie vorab schon mit dem Bewerber in Kontakt treten können, um seine Sprachkenntnisse und Fähigkeiten am Telefon, oder per Mail abzufragen.
Separate Anreisen für Vorstellungsgespräche, bzw. Probetage sind nicht vorgesehen, da die Bewerber für solch einen Tag doch enorme Anreisekosten hätten, da diese meist aus dem osteuropäischen Raum anreisen müssten.
Deshalb können wir Ihnen diese Möglichkeit nur anbieten, wenn Sie für die Kosten der Anreise, für die Kosten der Unterkunft und die Kosten der Arbeitsstunden der Probetage aufkommen.
Wir müssten Ihnen für diese Tage dann aber ebenfalls unsere Rekrutierungskosten anteilig in Rechnung stellen!
Bitte denken Sie rechtzeitig daran, wenn Sie Personal benötigen, dass vom ersten Formular bis zum Arbeitsbeginn einige Tage - Monate vergehen können!
In der Regel bekommen Sie die ersten Bewerberprofile innerhalb von ca. 3 - 21 Werktagen von uns (je nach Jahreszeit und Verfügbarkeit).
Bei Hilfskräften und Facharbeitern mit weniger geforderten Qualifikationen kann sich diese Zeit auch verkürzen.
Bitte haben Sie aber auch Verständnis dafür, dass wir eine Vermittlung nicht garantieren können. Dies hängt von der Verfügbarkeit der angefragten Bewerber ab.
Ihnen entstehen dann in diesem Falle keine Kosten.
Unser Ziel ist erfahrene Hilfskräfte und qualifizierte Fachkräfte zu vermitteln. Deshalb schauen wir genau auf Ihre Personalanforderungen, um Ihnen passende Arbeitskräfte vorzustellen.
In den ersten 2 Wochen der Beschäftigung berechnen wir aus Kulanz und um Ihr unternehmerisches Risiko gering zu halten, unsere Kosten der Rekrutierung nur anteilig, sollte eine Vermittlung schon während dieser Zeit beendet werden. Sie haben also eine Art 2-wöchige "Testphase". In dieser Zeit können Sie feststellen, ob das Personal fachlich geeignet ist, oder ob für Ersatz gesorgt werden soll. Sie zahlen dann die Rekrutierungskosten an uns nur anteilig nach den Tagen, die die Hilfs- / Fachkraft bei Ihnen vermittelt war (einschließlich Wochenenden und Feiertagen).
Rekrutierungskosten entstehen uns bereits ab unserem ersten Telefonat zur Bewerberfindung und sind deshalb nicht verhandelbar und auch nicht in Bezug zur Arbeitsleistung oder Motivation des Vermittelten zu sehen!
Nähere Informationen erfahren Sie auf Anfrage.
Die Vermittlungsgebühr (Rekrutierungskosten) i.H.v. max. einmalig 980,- € zzgl. Mwst. für Hilfskräfte und max. einmalig 1.400,- € zzgl. MwSt. für Fachkräfte, erheben wir nach 2 Wochen ab erfolgreicher Vermittlung für die Auslage unserer Kosten der Rekrutierung.
Sollte das Arbeitsverhältnis schon während dieser Zeit beendet werden, so werden die Tage, die der Arbeitnehmer bei Ihnen vermittelt war, anteilig berechnet (einschließlich Wochenenden und Feiertagen).
BITTE BEACHTEN SIE: Diese Rekrutierungskosten sind für unsere Arbeitsleistung als Personalvermittler und stehen in keinem Bezug mit der Arbeitsleistung bzw. Arbeitsqualität der von uns vermittelten Arbeitnehmer!
Berechnungen:
Rekrutierungskosten Hilfskräfte = 980,- € (max. Rekrutierungskosten) : 14 x anwesende Tage = 70,- € / Tag (zzgl. MwSt.) + 19% MwSt. = 83,30 € / Tag (inkl. MwSt.),
Rekrutierungskosten Fachkräfte = 1.400,- € (max. Rekrutierungskosten) : 14 x anwesende Tage = 100,- € / Tag (zzgl. MwSt.) + 19% MwSt. = 119,- € / Tag (inkl. MwSt.).
Rechenbeispiel:
Sie füllen ein Auftragsformular aus, mit welchem Sie 1 Fachkraft und 1 Hilfskraft suchen. Fachkraft A bleibt auch nach Beendigung des 2-wöchigen Berechnungszeitraumes Ihrem Unternehmen erhalten, wobei Hilfskraft B Ihnen leider nach 3 Tagen kündigt.
Rekrutierungskosten Fachkraft A = 1.400,- € [max. Kosten] : 14 x 14 Tage (Anwesenheit) = 1.400,- € + 19% MwSt. = 1.666,- €
Rekrutierungskosten Hilfskraft B = 980,- € [max. Kosten] : 14 x 3 Tage (Anwesenheit) = 210,- € + 19% MwSt. = 249,90 €
Gesamtkosten für diesen Fall = 1.915,90 €
Wenn Sie alle Kosten zusammenrechnen, werden Sie feststellen, das Arbeitskräfte aus Polen / Osteuropa eine kostengünstige Alternative sind.
Sie zahlen Ihrer neuen Arbeitskraft ihren Arbeitslohn / Gehalt (bei direkter Einstellung in Ihrem Unternehmen) + unserer Rekrutierungskosten (max. 980,- € zzgl. ges. MwSt. für Hilfskräfte und 1.400,- € zzgl. MwSt. für Fachkräfte (je nach der Beschäftigungsdauer der vermittelten Arbeitskraft)), welche Ihnen nach 2 Wochen in Rechnung gestellt werden.
Sollte das Arbeitsverhältnis schon während dieser Zeit beendet werden, so werden die Tage, die der Arbeitnehmer bei Ihnen vermittelt war anteilig auf die Rekrutierungskosten berechnet (einschließlich Wochenenden und Feiertagen). Unser Anspruch auf Zahlung beginnt hier mit dem Tag der Beschäftigungsaufnahme und ist nicht mit der Arbeitsleistung der Vermittelten in Bezug zu bringen!
Berechnung:
Rekrutierungskosten Hilfskräfte = 980,- € (max. Rekrutierungskosten) : 14 x anwesende Tage = 70,- € / Tag (zzgl. MwSt.) + 19% MwSt. = 83,30 € / Tag (inkl. MwSt.),
Rekrutierungskosten Fachkräfte = 1.400,- € (max. Rekrutierungskosten) : 14 x anwesende Tage = 100,- € / Tag (zzgl. MwSt.) + 19% MwSt. = 119,- € / Tag (inkl. MwSt.).
Rechenbeispiel:
Sie füllen ein Auftragsformular aus, mit welchem Sie 1 Hilfskraft suchen.
Fall A, die Hilfskraft bleibt länger als 2 Wochen Ihrem Unternehmen erhalten.
Fall B, Sie kündigen der Hilfskraft nach 4 Tagen.
Fall C, Die Hilfskraft beendet das Unternehmen nach 11 Tagen.
Rekrutierungskosten Fall A = 980,- € [max. Kosten] : 14 x 14 Tage (Anwesenheit) = 980,- € + 19% MwSt. = 1166,20 €
Rekrutierungskosten Fall B = 980,- € [max. Kosten] : 14 x 4 Tage = 280,- € + 19% MwSt. = 333,20 €
Rekrutierungskosten Fall C = 980,- € [max. Kosten] : 14 x 11 Tage = 770,- € + 19% MwSt. = 916,30 €
Wir bieten aber auf Anfrage auch Vermittlungen auf Stundenbasis an. Bitte informieren Sie sich darüber in den Kosten und den AGB!
Ja, wir haben unsere Zahlmodalitäten aus Sicht von Arbeitnehmerüberlassungen angepasst und bieten dafür auf Anfrage attraktive Stundensätze an.
Diese liegen zwischen ab 0,50 - 2,00 €/h zzgl. MwSt. pro Person, je nach Ihren Sprachanforderungen, gewünschten Mitarbeiter-Skills, Auftragsvolumen und Vermittlungstendenz.
Sofern Sie im Anforderungsprofil angekreuzt haben, dass Sie die Miete und/oder Verpflegung für den Arbeitnehmer übernehmen wollen, dann gilt auch Ihre Angabe aus diesem Formular verbindlich.
Sie können aber auch auswählen, das der spanische / polnische / osteuropäische Arbeitnehmer Verpflegung und/oder Miete selbst tragen muss. Bedenken Sie aber, dass Sie in diesem Falle als Auftraggeber für viele polnische / osteuropäische Fachkräfte unattraktiv erscheinen und sich die Anzahl der potenziellen Interessenten dadurch minimieren könnte.
Denn wenn ein spanischer / polnischer / osteuropäischer Arbeitnehmer in Deutschland am Ende des Monats weniger vom Gehalt übrig hat, als wenn er in seinem Heimatland arbeiten würde, dann bleibt er direkt dort!
Nur zufriedene Arbeitnehmer sind gute Arbeitnehmer, deshalb unterstützen wir Sie ggf. bei der Eingliederung des neuen Arbeitnehmers in sein neues Umfeld und treten auch beratend an Ihre Seite.
Dabei bieten wir Ihnen folgenden Service für den Arbeitnehmer:
Unser Service für Sie:
Wenn Sie diesen Service für sich und Ihren Arbeitnehmer wünschen, kontaktieren Sie uns!
Diesen Service bieten wir Ihnen nur im Raum Suhl und Schmalkalden-Meiningen für 40,- € zzgl. MwSt. je Stunde zzgl. 0,40 €/km (Netto (für Hin- & Rückfahrt bei einfachen Strecken über 30 km)) an. Es wird jede angefangene halbe Stunde berechnet. Falls Ihr Unternehmen weiter entfernt ist und Sie keine persönliche Anfahrt durch uns wünschen, können wir Sie zum genannten Preis per Telefon, Post, Chat, oder E-Mail unterstützen.
Dies ist so, damit der Kontakt in der Regel über die Bewerbersoftware unserer Plattform abläuft. Damit Sie so keine Information, Notiz, oder Nachricht zum jeweiligen Bewerber aus den Augen verlieren und Entscheidungen so sinnvoll und effektiv verkürzt werden können.
Das deaktivieren einer Stellenanzeige, ohne diese gleich löschen zu müssen, ist natürlich möglich. Sie können diese aber auch archivieren.
Es gibt zwei Möglichkeiten dafür:
Sie bewerben sich initiativ bei uns (Jobbörse > für Jobsuchende > Initiativ-Bewerbung), damit wir Sie in unserem Bewerberpool aufnehmen können. Sobald wir eine interessante Stellenanfrage für Sie haben, kontaktieren wir Sie, oder der Arbeitgeber meldet sich direkt bei Ihnen.
Oder, Sie durchsuchen unsere Stellenanzeigen (Jobbörse > für Jobsuchende) und klicken bei einer für Sie interessanten Stellenanzeige auf "Auf diese Stelle bewerben"! Ihre Bewerbung wird direkt an den ausschreibenden Arbeitgeber und den Webseitenbetreiber weitergeleitet. Sollten Sie der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zugestimmt haben, übernehmen wir sie automatisch in unseren Bewerberpool, falls der ausschreibende Arbeitgeber nicht an Ihnem Bewerberprofil interessiert ist.
Grundsätzlich gilt, was nicht als Pflichtfeld markiert ist wird auch nicht benötigt. Beachten Sie aber auch, das vollständig ausgefüllte Profile (in deutscher Sprache) höhere Chancen auf Erfolg haben!
Fügen Sie evtl. einen aktuellen Lebenslauf, sowie Zeugniskopien und Zertifikate hinzu (als .doc, .docx, .pdf, oder .jpg)!
Schreiben Sie so viel wie Möglich über sich, Ihre Ausbildung, Ihre Berufserfahrung und Ihre Fähigkeiten. Je besser und lückenloser Ihr Lebenslauf ist, desto höher stehen die Chancen von potentiellen Arbeitgebern ernst genommen zu werden.
Ein aussagekräftiges aktuelles Bewerberfoto (max. 500kB, ca. 800 x 600px) unterstreicht dabei Ihre Online-Bewerbung und erhöht Ihre Chancen ausgewählt zu werden um mehr als 30%! So kann sich der Arbeitgeber bereits vorab ein besseres Bild von Ihnen machen.
Ihr Bewerberprofil wird anonymisiert in unserem Bewerberpool zur Verfügung gestellt und nur interessierte Arbeitgeber erhalten Zugriff auf Ihre Kontaktdaten. Für die Öffentlichkeit sind Bewerber nicht sichtbar, so sind Ihre Daten vor unbefugten Zugriffen geschützt.
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Bis Sie diese beim ausschreibenden Arbeitgeber wieder zurückziehen, oder Ihr Einverständnis zur Aufnahme in unseren Bewerberpool schriftlich wiederrufen.
Sie können sich initiativ bei uns bewerben, oder direkt in einer stellenbezogenen Bewerbung im unteren Bereich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zustimmen. So können wir Sie ebenfalls in unserem Bewerberpool aufnehmen und Ihr Bewerberprofil interessierten Arbeitgebern zur Verfügung stellen.
Dies ist eine berechtigte Frage. Da wären folgende nicht zu vernachlässigende Punkte:
All diese Schwierigkeiten übernehmen wir und unsere seriöse polnische Partner-Agentur gern für Sie. Dabei ist die Vermittlung bis zur eigentlichen Entsendung der polnischen Pflegekraft zu Ihnen kostenlos.
Eine Vollzeitpflege, oder 24 Stunden Pflege durch einen deutschen Pflegedienst ist sehr teuer und für viele Pflegebedürftige nicht bezahlbar, da seit dem 01.08.2010 ein gesetzlicher Mindestlohn für Pflegekräfte eingeführt wurde.
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland in der Pflegebranche arbeiten, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein inländisches, oder ein ausländisches Pflegeunternehmen ist. Momentan (Stand: 01.07.2013) liegt dieser bei 9,- €/h (West) bzw. 8,- €/h (Ost). Der Pflegemindestlohn gilt aber momentan noch nicht für polnische Haushaltshilfen und Seniorenbetreuungskräfte, die in Privathaushalten tätig sind, was einen weiteren Minuspunkt für deutsche Pflegekräfte darstellt!
Familien, die einem pflegebedürftigen Angehörigen eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung im eigenen zu Hause ermöglichen möchten, greifen deshalb immer häufiger auf Pflegekräfte aus Osteuropa zurück.
Bei unseren vermittelten Pflegekräften aus Osteuropa handelt es sich um Pflegekräfte aus Polen. Auf der Grundlage des Überleitungsabkommens für die 8 EU-Beitrittsländer (von 2004) haben sie die Möglichkeit, sich von ihren Heimatfirmen nach Deutschland entsenden zu lassen, um hier auch langfristig zu arbeiten.
Pflegekräfte aus Polen bieten vor Allem den Vorteil, wesentlich preiswerter zu sein. Sie wohnen in der Regel auch im Haushalt des Pflegebedürftigen und sind (bei Bedarf) rund um die Uhr für ihn da. Eine fundierte Ausbildung und Berufserfahrung bringen sie selbstverständlich mit. Sie sind motiviert, freundlich und aufgeschlossen und werden sorgfältig für ihren jeweiligen Einsatz ausgewählt.
Sie brauchen sich durch Sprachbarrieren, etwaige Einwände durch Dritte, oder kulturelle Vorurteile nicht verunsichern lassen. QuickJobs - Personal Management berät Sie gern über die Möglichkeiten, Pflegekräfte aus Osteuropa (z.B.: aus Polen, Tschechien oder der Slowakei) einzusetzen und dabei viel Geld zu sparen.
Die von uns vermittelten polnischen Pflegekräfte sind immer bei seriösen polnischen Partner-Agenturen festangestellt, beziehen ein Gehalt und sind in vollem Umfang über Polen sozialversichert.
Vorteil: Weniger bürokratisch für Sie, aber mit voller Akzeptanz durch deutsche Behörden.
Nachteil: Etwas höhere Kosten als bei selbständigen polnischen Betreuungskräften, aber rechtlich sicherer.
Selbständigkeit der Betreuungskräfte - Pro & Contra:
Seit 2006 dürfen sich polnische Bürger, aufgrund der EU-Niederlassungsfreiheit, in Deutschland niederlassen, um als Selbständige tätig zu werden.
Die polnischen Pflegekräfte müssen sich in Deutschland zunächst wohnrechtlich anmelden. Im Anschluss erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung als Seniorenbetreuer/in, und die Tätigkeit muss dem deutschen Finanzamt bekannt gegeben werden. Weiterhin müssen Rechnungen von den Betreuungskräften direkt ausgestellt werden. Sie müssen jährlich mehrere Auftraggeber haben, Akquisemaßnahmen vornehmen und noch einiges mehr.
Problematisch:
Die Parameter die angeben, ab wann eine Selbständigkeit und ab wann eine Scheinselbständigkeit vorliegt, können unterschiedlich ausgelegt werden (...)!
Vorteil: Etwas geringere Kosten, als bei festangestellten Betreuungskräften.
Nachteil: Die deutschen Behörden (Finanzamt/RVA) sehen dieses Modell kritisch.
Damit es nicht zu unüberwindlichen Verständigungsschwierigkeiten kommt, haben unsere vermittelten Kräfte mit weniger guten Deutschkenntnissen zumindest einen grundlegenden Sprachkurs belegt. Was darüber hinaus an Sprachkenntnissen hilfreich ist, müssen sich diese Pflege- und Betreuungskräfte im Austausch über die täglichen Aufgaben und in persönlichen Gesprächen erst nach und nach aneignen.
Je nach Ihren Wünschen, oder Preisvorstellungen fällt die Kommunikationsfähigkeit der polnischen Betreuerinnen auch besser aus.
Wir empfehlen Ihnen aber trotzdem keine Berührungsängste bezüglich der fremden Sprache, oder eingeschrängter Kommunikation mit der Betreuerin in Kauf zu nehmen und die Profile mit Grundkenntnissen Deutsch ebenso in Betracht zu ziehen, da Sie neben der Kostenersparnis auch mitunter wesentlich liebevollere Betreuerinnen bekommen werden, die sich wirklich bemühen Ihnen zu helfen und sich schnellstmöglichst zu integrieren.
Die Pflege- oder Betreuungskraft muss über ein eigenes, möbliertes, verschließbares, helles Zimmer (kein Kellerraum) verfügen.
Der Zugang zu Bad und Küche muss auch jeder Zeit frei sein. Dazu ist der Dienstleistungsnehmer verpflichtet ausreichende Verpflegung der Mitarbeiterin zu gewährleisten.
Unser Büro ist täglich Mo - Fr von 09:00 - 17:00 Uhr telefonisch, per Fax und per E-Mail zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist natürlich ein Anrufbeantworter angeschaltet. Dieser wird auch außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende abgehört. In dringenden Fällen werden wir nach Erhalt Ihrer Nachricht sofort zurückrufen.
Ja, falls vorhanden sind die EU-Führerscheine der Betreuerinnen auch in Deutschland gültig.
Bis zum Abschluss des Dienstleistungsvertrages mit unserem polnischen Leistungserbringer sind alle Leistungen für Sie kostenlos (beim EU-Entsendemodell).
Wir müssten Ihnen nur ggf. benötigte persönliche QuickJobs-Beratungen vor Ort, mit 0,40 €/km (für Hin- und Rückfahrt, ab einer einfachen Entfernung von über 30 km) berechnen.
Mit der Beauftragung und dem unterzeichnen des Dienstleistungsvertrages mit unserem polnischen Leistungserbringer, entstehen für Sie monatliche Kosten für dessen Dienstleistungen von ca. 1.900,- € - 2.600,- € je Monat, welche Ihnen dann auch am jeweiligen Monatsende durch Polen in Rechnung gestellt werden.
Falls zwei Personen im Haushalt leichte Pflege benötigen, belaufen sich die Kosten zwischen ca. 1.400,- € - 1.800,- € je Monat (pro Person).
Bei höherem Pflegeaufwand ist das Teilen einer Pflegekraft nicht möglich!
Es gibt in Deutschland einen Mindestlohn für Pflegekräfte. Allerdings gilt er nicht bei der Einstellung in einem Privathaushalt. Der Lohn darf jedoch nicht sittenwidrig sein - das bedeutet, er darf nicht über ein Drittel niedriger sein, als der branchenübliche Lohn.
Sie können auch eine Pflegekraft legal über eine Firma anstellen, die ihren Sitz in Osteuropa hat (per EU-Entsendung). In diesem Fall ist der Haushalt nur Auftraggeber, nicht aber Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis besteht zwischen dem osteuropäischen Unternehmen und dem entsandten Arbeitnehmer. Auch wenn die Pflegekraft von einer osteuropäischen Agentur eingestellt wird, gelten für die Pflegekraft die deutschen Mindestarbeitsbedingungen. Seit dem 1. August 2010 besteht für den Arbeitgeber aus dem Ausland die Pflicht, den in Deutschland festgelegten Mindestlohn zu zahlen - sofern er überwiegend Pflegeleistungen anbietet.
Die Kosten für die polnische Pflegekraft hängen insbesondere von den benötigten, oder angefragten fachlichen Kompetenzen und den Sprachkenntnissen der Pflegekraft, sowie vom Gesundheitszustand der zu betreuenden Person ab.
In der Regel können Sie von monatlichen Kosten in Höhe von 1.900,- € bis 2.600,- € ausgehen. Bei sehr intensiver Betreuung kann der Betrag leicht darüber liegen.
Unter Berücksichtigung aller steuerlichen Möglichkeiten haben Sie aber effektiv unter Umständen nur eine monatliche Belastung, die unter 1.000,- € liegt! (Sehen Sie dazu unsere Kostenbeispiele!)
Bedauerlicherweise nein. Ausländische Entsendeunternehmen sind keine Partner deutscher Pflegekassen, oder Krankenkassen. Diese Dienstleistungen sind somit privat zu bezahlen.
Es gibt jedoch die Möglichkeit Geldleistungen für sog. "selbst beschaffte Pflegehilfen" in Anspruch zu nehmen.
Die Höhe variiert je nach Pflegegrad wie folgt:
Weiter ist es möglich diese Dienstleistungen auch steuerlich abzurechnen, selbst wenn Sie nicht direkt Pflegebedürftige(r), sondern nur Angehöriger sind.
Im Auftrag der Krankenkasse prüft der MDK „Medizinische Dienst“, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorhanden sind und in welchem Grad die Person eingestuft wird.
Bei vorhandenem Pflegegrad, es ist möglich bei Ihrer Pflegekasse Pflegegeld als Geldleistungen zu beantragen:
Pflegegeld (in € / Monat) | |
Pflegegrad 1 | 0,- € |
Pflegegrad 2 | 316,- € |
Pflegegrad 3 | 545,- € |
Pflegegrad 4 | 728,- € |
Pflegegrad 5 | 901,- € |
Durch die Geldleistungen von der Pflegekasse und die Steuerrückerstattung des Finanzamtes können Sie Ihre Kosten deutlich reduzieren.
Wir empfehlen eine individuelle Beratung mit Ihrer Pflegekasse.
Die polnische Pflegekraft wird nicht von QuickJobs.de - Personal Management bezahlt.
Wir vermitteln, im Rahmen der in der EU-Dienstleistungsfreiheit geltenden Bestimmungen des Entsenderechts, das Personal zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung nach Deutschland.
Sie sind dabei kein Arbeitgeber sondern Dienstleistungsnehmer und bezahlen die Dienstleistung monatlich direkt an unseren polnischen Partner.
Bei Beschäftigung von Pflegerinnen mit eigenem Gewerbe bekommt diese ihr Gehalt direkt von Ihnen und muss sich selbst um Steuern und Sozialabgaben kümmern.
Die Rechnung bekommen Sie von unserem Kooperationspartner aus Polen.
Diese ist innerhalb des marktüblichen Zahlungsziels auf das Konto der polnischen Agentur zu begleichen.
Die polnische Rechnung können Sie in Deutschland steuerlich absetzen, um Ihre Kosten deutlich zu reduzieren.
Bei evtl. von Ihnen vorab geforderten Beratungsterminen durch Mitarbeiter von QuickJobs.de - Personal Management, bekommen Sie die Fahrtkosten i.H.v. 0,40 €/km (für Hin- und Rückfahrt, ab einer einfachen Entfernung von über 30 km) direkt von QuickJobs.de - Personal Management in Rechnung gestellt.
Bei Pflegekräften mit eigenem Gewerbe erhalten Sie die Rechnung von der Pflegekraft, oder deren Rechnungsbüro und zusätzlich eine Rechnung von QuickJobs.de - Personal Management für die Vermittlungsdienstleistung.
Die ausgezeichneten rund 150,- € beziehen sich auf die jeweilige Einzelfahrt pro Betreuerin, also für An-, oder Abreise.
Die Reisekosten können je nach Dienstleister und Reisebedingungen (Abholung der Betreuerin vom Bahnhof, oder Anreise direkt bis an die Haustür) zwischen 150,- € und 250,- € schwanken.
Laut unserer polnischen Partner-Agentur ist keine spezielle Nahrung für die Pflegekraft zu gewährleisten.
Je nach Vertragsangaben kann es so gehandhabt werden, dass dieser Tag je zur Hälfte für die ablösende anreisende Pflegekraft und für die ausscheidende abreisende Pflegekraft berechnet wird, oder aber auch beide Pflegerinnen an diesen Tagen voll.
Wir haben dies am 18.01.2019 in zwei Formulare aufgesplittet. Da im Formular für die Anfrage einer Vermittlung einer 24h Pflegekraft fast ausschließlich gesundheitsspezifische Fragen stehen, welche bei der Anfrage einer Vermittlung einer Haushaltshilfe so nicht benötigt würden. Deshalb ist das Formular für die Anfrage einer Haushaltshilfe auch gekürzt.
Da sich das Rechtliche aber kaum unterscheidet, gelten für beide Anfragearten die AGB-Pflegekräfte.
Unter 24 Stunden Pflege & Betreuung versteht man nicht 24 Stunden aktive Arbeit, an der die Tätigkeit ausgeübt wird.
Die wöchentliche Arbeitszeit der Haushaltshilfe oder Betreuungskraft beträgt lediglich 40 Stunden.
24 Stunden Pflege & Betreuung sollte 24 Stunden Bereitschaft und Verfügbarkeit gewährleisten, so das der Pflegebedürftige rund um die Uhr liebevoll versorgt werden kann und er sich jederzeit auf die Pflege- oder Betreuungskraft verlassen kann.
Die Haushaltshilfe oder Betreuungskraft muss natürlich auch Freizeit in Anspruch nehmen können.
Mindestens 8 Stunden Nachtruhe, sowie 2-3 Stunden tägliche Freizeit sind zu gewährleisten, oder 1 freier Tag in der Woche.
Bei mehreren Nachteinsätzen sollte der Betreuungskraft eine längere Erhohlungsphase gewährt werden und mit gleichzeitiger Absprache eines Angehörigen, um eine 100% Leistung weiter erbringen zu können.
Das sollte je nach Bedarf individuell vor Ort vereinbart werden.
Die Haushaltshilfe oder Betreuungskraft darf nur die Tätigkeiten ausüben, die im Dienstleistungsvertrag vereinbart wurden.
Falls es nötig ist, die Tätigkeitsauflistung im Dienstleistungsvertrag zu ändern, lassen Sie uns dies wissen, wir leiten dies an unsere polnische Partneragentur zur Erledigung weiter.
Die Freizeitregelung der Pflegekraft / 24h Haushaltshilfe erfolgt nur in Absprache mit dem Kunden. Dies bedeutet, dass die Pflegekräfte immer eine 24 Stunden Rufbereitschaft haben und die Freizeit abgegolten wird, wenn der Pflegebedürftige z.B. Fernsehen schaut, schläft, oder ähnliches. Selbstverständlich bleibt dabei das Personal vor Ort um die 24 Stunden Rufbereitschaft zu gewährleisten. Falls das Personal einmal kurz die Wohnung ohne den Pflegebedürftigen verlassen möchte, wird dies immer in der Familie abgestimmt und an den Arbeitszeiten angeglichen. Viele Kunden bieten dem Personal an, am Wochenende für ein Paar Stunden das Haus zu verlassen.
Fazit: Sie legen die Anforderungen selbst fest und besprechen die Ruhephasen mit dem Personal ganz individuell.
Die Haushaltshilfe übernimmt hauptsächlich Tätigkeiten im Haushalt. Dazu gehören unter anderem kochen, putzen und Wäsche waschen. Daneben kann eine Haushaltskraft Sie aber auch bei der Aufsicht von dementen Familienmitgliedern unterstützen. Im Gegensatz zur Pflegekraft übernimmt eine Haushaltshilfe keine Tätigkeiten an Pflegebedürftigen, oder Senioren (wie z.B. Körperpflege, oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme).
Wenn Sie oder ein Angehörigen noch in der Lage sind, sich allein um sich selbst kümmern zu können, aber der Haushalt Ihnen immer mehr abverlangt, ist es Zeit, über Hilfe von außen nachzudenken. Stellen sich zumal noch erste Zeichen von Demenz bei der betroffenen Person ein, ist es äußerst hilfreich, jemanden für den Fall der Fälle im Haus zu haben. Wir bieten Ihnen Haushaltshilfen zu fairen Preisen, so dass Sie Ihr Leben wieder genießen können!
Unsere vermittelten Haushaltshilfen zeichnen sich dadurch aus:
Die Zahl der Personen mit Bedarf an Demenzbetreuung in Deutschland nimmt stetig zu. Statistische gesehen kommen pro Jahr ca. 200.000 Neuerkrankungen hinzu. Alzheimer ist eine der häufigsten Ursachen für Demenzerkrankungen. Die alltägliche Routine wird zu einer schwierigen Aufgabe bis tägliche Hilfe und Unterstützung unerlässlich werden. Eine umfassende Demenzbetreuung erfordert langanhaltende Hingabe, körperliche und emotionale Kraft, sowie zeitliche und mentale Verpflichtung gegenüber der erkrankten Person und ist für viele Angehörige ein nervenzermürbender Prozess.
Wir wollen unseren Beitrag zur Demenzbetreuung leisten und vermitteln auch hierfür das passende Pflegepersonal. Orientierungslose, eingeschränkt urteilsfähige Senioren kann man nicht allein lassen, man sollte sie rund um die Uhr betreuen!
Fragen Sie uns nach einem unverbindlichen Angebot!
Seit dem 1. Mai 2004 sind neben Polen noch neun weitere osteuropäische Staaten Mitglieder der Europäischen Union (EU).
Seit dem 1. Mai 2011 sind die von der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie die Beschränkungen in ausgewählten Branchen der Dienstleistungsfreiheit erloschen. Dies führt dazu, dass Staatsangehörige aus den neuen EU-Beitrittsländern nunmehr uneingeschränkt von Ihren gemeinschaftlichen Freizügigkeitsrechten Gebrauch machen können.
Achtung: Unsere Haushaltshilfen oder Betreuungskräfte dürfen keine medizinischen Leistungen (wie intravenöse Spritzen, Wunden versorgen, Tabletten verabreichen) ausüben. Falls Bedarf besteht, organisieren Sie sich bitte zusätzliche Dienste (z.B. ambulanter Pflegedienst), unabhängig von unseren Leistungen.
Ja, sofern Sie sich für unseren Service entscheiden, schließen Sie als "Auftraggeber" einen Dienstleistungsvertrag mit unserer polnischen Partner-Agentur ab. Die Verträge regeln ebenso die lückenlose Betreuung durch das Entsendeunternehmen.
Bei Beschäftigungen von Pflegekräften mit eigenem Gewerbe ist ein Werkvertrag zwischen Ihnen und der Pflegekraft und ein Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und QuickJobs.de - Personal Management nötig.
Jeder Vertrag ist ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen wieder kündbar.
Eine Anmeldung der Pflegekraft bei Behörden, oder Gemeinden ist aufgrund der legalen Entsendung innerhalb der EU nicht erforderlich.
Eine Scheinselbstständigkeit liegt nur dann vor, wenn die Pflegerin ihre Dienstleistung auf selbständiger Basis anbietet und nicht als Arbeitnehmer eines Unternehmens entsendet wird.
Diese Variante vermitteln wir grundsätzlich gar nicht, da hier die Legalität nicht zu 100% gegeben ist.
Sofern Sie sich für unseren Service entscheiden, schließen Sie als "Auftraggeber" einen Dienstleistungsvertrag mit unserer polnischen Partner-Agentur ab. Das Unternehmen wird Ihnen im Rahmen der gesetzlich zulässigen Dienstleistungsfreiheit der EU sein Personal entsenden. Dies bedeutet, dass die zu Ihnen entsandte Pflegerin in Polen bei dem Unternehmen angestellt ist. Der Dienstleister meldet beim polnischen Sozialversicherungsträger, dass das Personal zur Erbringung von Dienstleistungen vorrübergehend nach Deutschland entsandt wird. Der polnische Sozialversicherungsträger bescheinigt dann über die A1-Bescheinigung, dass ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nach geltendem Recht bestehen bleibt und Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden und sendet diese Bescheinigung dem Arbeitgeber aus. Gleichzeitig meldet der Sozialversicherungsträger die Entsendung beim deutschen Sozialversicherungsträger und bestätigt dabei ebenso das bestehende Arbeitsverhältnis im europäischen Ausland.
Bei Beschäftigungen von Pflegekräften mit eigenem Gewerbe versuchen wir stets, diese bei mehr als 3 verschiedenen Familien jährlich zu beschäftigen, so dass es zu keiner wirtschaftlichen "Abhängigkeit" durch nur eine beschäftigende Familie kommen kann.
Diese Dienstleistungen sind privat zu zahlen. Es gibt jedoch die Möglichkeit Geldleistungen für sog. "selbst beschaffte Pflegehilfen" in Anspruch zu nehmen. Weiterhin ist es möglich, diese Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Auch kann bei der Pflegekasse Verhinderungspflegegeld beantragt werden.
Verbindliche steuerrechtliche Beratungen dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht erbringen. Die Informationen dienen Ihnen also nur als erste unverbindliche Orientierung. Bei Detailfragen sollten Sie sich fachlichen Rat von einem Steuerberater einholen.
Der Dienstleister stellt Ihnen über die erbrachte Dienstleistung monatlich eine Rechnung in Euro aus, diese können Sie in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung mit einbringen. Der Dienstleister ist auch Empfänger Ihrer Zahlungen.
Hierzu ist zu erwähnen, dass Ihnen QuickJobs - Personal Management während der gesamten Dienstleistungslaufzeit als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Pflegerinnen sind allerdings in Polen beim Dienstleister angestellt und unterliegen dort den Sozialabgaben. Somit ist es dem Unternehmen möglich, Personal zur Erbringung der Betreuungsdienstleistung nach Deutschland zu entsenden.
Daher ist ein Vertragsverhältnis mit QuickJobs - Personal Management (Vermittler) nicht möglich. Allerdings versichern wir, dass ein Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister kein Problem darstellen wird. Sollte der Dienstleister nicht zusagen, kann der Dienstleistungsvertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen mit einer 14- tägigen Frist (meist auch auf Kulanz weniger) wieder aufgekündigt werden. Alle Fragen werden wir jederzeit in Ihrem Sinne mit dem Dienstleister klären.
Falls eine einfache Betreuungskraft angefragt wurde (mit Grundkentnissen - Deutsch, keine Alterseinschränkung, ohne Führerschen), es ist möglich die ersten Profile schon am gleichen Tag zu bekommen. Falls höhere Anforderungen an die Betreuerin gestellt werden, kann dies ca. 5-14 Tage dauern.
Wenn Sie einen Betreuungsbeginn mit einer längeren Vorlaufzeit gewählt haben, werden Sie die ersten Profile aber frühestens 2 Wochen vor Betreuungsbeginn bekommen, um sicherzustellen, dass die ausgewählte Pflegekraft bis dato noch nicht anderweitig eingesetzt wird, oder es sich anders überlegt hat.
Je nach Ihren Anforderungen (durch den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen) und dem vorhandenem Bewerberpool, bekommen Sie in der Regel zwischen 1-3 vorausgewählte Bewerberprofile zugesandt.
Gerne organisieren wir für Sie ein Telefonat mit Ihrer Wunschbetreuerin (ab Deutschkenntnissen "kommunikativ"). So haben Sie die Gelegenheit, erste Worte mit der Betreuerin zu wechseln.
Wir arbeiten mit verschiedenen Dienstleistern innerhalb Osteuropas zusammen. Wir sind dabei Ihr Vermittler und persönlicher Ansprechpartner.
Sofern Sie sich für unseren Service entscheiden, schließen Sie als "Auftraggeber" einen Dienstleistungsvertrag mit einer unserer seriösen Partner-Agenturen ab.
Der letztendlich "richtige" Dienstleistungsvertrag steht in Abhängigkeit mit Ihrer Personalauswahl und Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Das heißt, wenn Sie sich für einen Personalvorschlag entschieden haben, wissen wir welcher Dienstleister Ihr Vertragspartner wird. Und dementsprechend können wir dann auch einen konkreten Dienstleistungsvertrag für Sie zusenden. Selbstverständlich stellen wir Ihnen den Dienstleistungsvertrag vorab zur Ansicht unverbindlich zur Verfügung.
Da wir nur als Vermittler agieren, können wir Ihnen kein Personal blocken! Es kann auch vorkommen, das unsere polnischen Partner-Agenturen die Profile an mehrere Interessenten zur Auswahl herausgeben, falls deren Bedürfnisse sich mit Ihren decken.
Wir sagen daher: "Nur der frühe Vogel fängt den Wurm!" Lassen Sie sich also nicht allzulange Zeit, wenn Sie die vorgeschlagene Pflegekraft auch wirklich bei sich beschäftigen wollen!
Nachdem Sie die gewünschte Pflegekraft ausgewählt haben, dauert es ca. eine Woche bis die 24h Haushaltshilfe / Betreuungskraft bei Ihnen anreist.
Falls Sie einen Betreuungsbeginn mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit angegeben haben, kommt Ihre ausgewählte Pflegekraft am gewünschten Termin zu Ihnen aus Polen angereist.
Nein, für Sie ist es verboten andere Tätigkeiten als im Dienstleistungsvertrag für Ihre Haushaltshilfe oder Betreuungskraft zu delegieren.
Falls es nötig ist die Tätigkeitsauflistung im Dienstleistungsvertrag zu ändern setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Geben Sie der neuen Pflegekraft einige Tage sich an Sie und die neue Situation zu gewöhnen. Die Situation ist in der Regel für beide Seiten neu und viele Differenzen können nach ein Paar Tagen bereits schon ganz anders aussehen und Sie würden sich ärgern vorschnell einen Austausch beantragt zu haben.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit eine andere Haushaltshilfe / Betreuungskraft zu bekommen, wenn die Pflegekraft vor Ort doch nicht zu Ihnen passt.
Wir werden das gerne für Sie organisieren. Sie bekommen wieder ein vorausgewähltes neues Bewerberprofil.
Bedenken Sie aber, dass Sie die An- und Abreisekosten der neuen Pflegekraft übernehmen müssen.
Wenn der Dienstleister dies nicht mit Ihnen vertraglich festgelegt hat, bestimmen Sie diesen Punkt selbst. Viele Kunden gewährleisten von sich aus den Pflegerinnen 2 Telefonate pro Woche in die Heimat, oder richten eine sogenannte "Flatrate" nach Polen ein. Es gibt für diese Länder auch günstige Vorvorwahlen (Prefixe), die die Kosten erheblich minimieren können.
Bei einer längerfristigen Einweisung des Pflegebedürftigen ins Krankenhaus können Sie uns informieren und wir organisieren, wenn gewünscht die Abreise der Pflegerin. Sie haben dann die Möglichkeit, den Dienstleistungsvertrag für die Dauer des Krankenhausaufenthalts ruhen zu lassen. Solange der Vertrag ruht, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.
Sollten Sie sehr unsicher sein, wie die Entwicklung im Krankenhaus verläuft, können Sie natürlichauch jederzeit, innerhalb der Kündigungsfrist von 14 Tagen, kündigen. Im Sterbefall gilt natürlich die verkürzte Kündigungsfrist von 7 Tagen.
Die Urlaubsregelung ist abhängig von der Betreuungszeit durch die polnische Pflegerin. In der Regel wechseln sich zwei Pflegekräfte alle drei Monate ab. Der Personalwechsel wird dabei von unserer polnischen Partner-Agentur rechtzeitig organisiert. In vielen Fällen bleiben die Pflegerinnen auch über einen längeren Zeitraum (bis zu einem Jahr) bei Ihnen und nehmen nach einem Erholungsurlaub die Betreuung wieder auf. Auch hierbei wird die Urlaubsvertretung in Abstimmung mit Ihnen rechtzeitig von unserer polnischen Partner-Agentur organisiert.
Im Sterbefall beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage, in allen anderen Fällen 14 Tage.
Viele unserer Betreuer/innen möchten nach Deutschland, um einen Kredit abzahlen zu können, oder der Tochter das Studium zu finanzieren.
Die vermittelten Betreuer/innen haben ihre Heimat in Polen. Daher möchten die meisten Betreuungskräfte nach etwa 2 oder 3 Monaten, für eine begrenzte Zeit nach Hause. Das vermittelte Personal kann natürlich längerfristig bei Ihnen bleiben (je nach Ihren Auftragsanforderungen), aber die Erfahrung zeigt, das die Betreuerinnen zwischen 2 - 3 Monaten bleiben wollen, um dann Ihre Familie und ihre Freunde wiederzusehen zu können. Wir kümmern uns darum, dass Sie sofort im Anschluss nahtlos eine gleichwertige Betreuungskraft im Wechsel bekommen.
Wir bevorzugen die Variante, dass Sie zwei gleichwertige Betreuungskräfte haben, welche sich im regelmäßigen Turnus gegeneinander ablösen, sofern Sie damit einverstanden sind.
Die Pflegekräfte sind beim Dienstleister in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis nach polnischem Recht angestellt. Der Dienstleister (Arbeitgeber) führt die Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland ab. Als Nachweis dient dazu das Formular A1, ausgestellt vom staatlichen Sozialversicherungsträger des Entsendelandes.
Im Krankheitsfall müssen Sie keine Kosten der Behandlungen übernehmen. Jede Pflegekraft ist ab dem ersten Tag der Entsendung so versichert, dass sie jederzeit einen Arzt aufsuchen, oder bei einem Unfall im Krankenhaus behandelt werden kann. Eine entsprechende Krankenkassenkarte für das Ausland (EKUZ-Karte) führt die Pflegekraft während des Einsatzes bei sich.
Wird die Pflegekraft so schwer krank, dass sie nicht mehr in der Lage ist, die Dienstleistung erfüllen zu können, kontaktieren Sie uns dazu, falls sich die Pflegekraft nicht schon selbst diesbezüglich beim Dienstleister gemeldet hat!
Wir werden versuchen so schnell wie möglich eine Krankheitsvertretung für Ihre verhinderte polnische Pflegekraft, über unsere polnische Partner-Agentur, zu beschaffen.
Sofern sich die Anforderungen durch die zusätzliche Pflege des Ehepartners ändern, wird der Dienstleistungsvertrag entsprechend dem tatsächlichen Bedarf angepasst. Hier muss aber nicht zwingend eine weitere Betreuungskraft in Anspruch genommen werden.
Dann kontaktieren Sie uns bitte mit Ihrer Frage! Wir werden Sie Ihnen umgehend beantworten.