QuickJobs.de - Personal Management

AGB

für Kooperationen mit QuickJobs.de - Personal Management

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1. Präambel

Das Partnerprogramm auf der Website www.quickjobs.de ist ein Angebot von QuickJobs.de - Personal Management und richtet sich nur an Gewerbetreibende. Für alle Partnerverträge gelten ausschließlich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden durch die Anmeldung zum Partnerprogramm anerkannt.
Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer sind, sofern sie nicht ausdrücklich von QuickJobs schriftlich akzeptiert wurden, unverbindlich.

2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers durch die Annahme von QuickJobs zustande. Diese erfolgt durch Zusendung der Bestätigungsmail. Die Mitarbeiter von QuickJobs sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.
Minderjährige und Privatpersonen sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.

3. Anmeldung
Jeder Teilnehmer hat sich bei QuickJobs durch eine Anmeldung als Partner zu registrieren. Bei der Anmeldung hat der Teilnehmer seinen Namen, bei Gesellschaften auch den des Vertretungsberechtigten, sowie Postanschrift (nicht: Postfach), Telefon und Mailadresse anzugeben. Der Teilnehmer hat QuickJobs bei Änderungen unverzüglich zu informieren. Unrichtige Angaben berechtigen QuickJobs zur sofortigen Kündigung.

4. Partner
Teilnehmer des Partnerprogrammes sind Partner. Die Partner werben über die eigene Webseiten, direktes oder fernmündliches Auftreten beim Kunden für die Angebote von QuickJobs. Hierfür erhalten sie Entgelte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Die Teilnahme am Partnerprogramm ist für die Partner kostenfrei. Den Partnern steht die Wahl der angebotenen Werbemittel (mit QuickJobs-Logos, oder Whitelabel) frei und sie können die genutzten Werbemittel jederzeit entfernen oder austauschen. Die Werbemittel können im Partnerbereich heruntergeladen werden.

5. Varianten
QuickJobs zahlt dem Partner nach Maßgabe der folgenden Klauseln für jede Vermittlung einen von ihm festzulegenden Betrag.

Pay per Sale: Gewertet werden alle vom Partner ausgegangenen erfolgreichen Vermittlungen. Die Prämie einer jeden Vermittlung ist im Partnerbereich festgelegt. Ist der abgeschlossene Vertrag unwirksam oder wird er widerrufen bzw. auf andere Weise rückgängig gemacht, wird die Prämie storniert.
Die Höhe des Wertes einer Wertung legt QuickJobs im vorherein fest. Die Höhe kann von QuickJobs geändert werden und betrifft dann auch Altverträge. Bestehende Partner werden über Vergütungsänderungen, welche sie betreffen, rechtzeitig informiert.

6. Protokollierung und Wertung
QuickJobs protokolliert alle Vermittlungen des jeweiligen Partners und erfasst sie statistisch. Es werden alle Formulare gewertet, in denen der Name des Partners, bzw. seine Webseite vermerkt wurde, oder Vermittlungen an Adressen, die QuickJobs von seinen Partnern erhielt. Die jeweiligen Vermittlungen der Partner werden auf Anfrage mit deren Status dem Partner zugesendet.

7. Vertragsstrafe
Beim vorsätzlichen Versuch eines Partners, sich direkt an die Partner-Agenturen von QuickJobs zu wenden, um an QuickJobs vorbei zu arbeiten, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 EUR zzgl. MwSt. fällig. Dies gilt weiterhin auch zwei Jahre nach Kündigung eines Partners. Gleiche Vertragsstrafen gelten, wenn ein bereits aufgrund vertragswidrigen Verhaltens ausgeschlossener Nutzer am Programm unter falschem Namen erneut teilnimmt oder teilzunehmen versucht.

8. Auszahlung
Die Auszahlung der Vermittlungsprämien und evtl. Sonderboni erfolgt nach der ersten Zahlung des Kunden (i.d.R. nach dem ersten Monat, an dem die Arbeitskraft für den Kunden tätig war) in vereinbarter Höhe und Dauer. Vorauszahlungen sind nicht vorgesehen, können im Einzelfall aber mit QuickJobs vereinbart werden. Eine Verzinsung findet nicht statt. Bei vorzeitiger Kündigung des Partners, oder der vermittelten Arbeitskraft verfällt das Guthaben zugunsten QuickJobs.
Die Prämienhöhe ist die Höhe, die zum Startzeitpunkt der Partnerschaft bestätigt wurde (zzgl. evtl. Boni). Evtl. höher, oder niedriger angegebene Prämien auf der Webseite von QuickJobs betreffen nur neue Partner. Für bestehende Partnerschaften gilt die vereinbarte Provisionshöhe bei Vertragsschluss. Alle Provisionen sind Bruttoangaben (inkl. MwSt.).

9. Mängelrüge
Die Teilnehmer haben die Leistung und die Abrechnung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei QuickJobs zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind QuickJobs unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

10. Kündigung
Der Vertrag kann jederzeit ordentlich mit einer Frist von drei Werktagen gekündigt werden. Bei erneuter Neuanmeldung wird die Prämienhöhe der ersten Partnerschaft zugrunde gelegt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Versuch, die vertragsgemäßen Wertungen zu beeinflussen, berechtigt QuickJobs zur fristlosen Kündigung. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung irreführender Beschreibungen im Namen von QuickJobs, oder rechtswidriger Inhalte, SPAM, oder falscher Angaben. Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie insbesondere die Geltendmachung einer Vertragsstrafe gem. Nr. 7 dieses Vertrages, sowie die Stellung eines Strafantrages bleiben in jedem Fall vorbehalten.

11. Technische Mängel
QuickJobs gewährleistet eine Erreichbarkeit des Dienstes von ca. 90 % im Monatsmittel. Innerhalb dieser Zeit ist die Abrechnung über QuickJobs gewährleistet.
QuickJobs ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker, Computerviren, u.ä.) auf seine Server und auf das Internet nicht verantwortlich.

12. Unzulässige Inhalte
Unzulässig sind das Versenden unverlangter e-Mail-Werbung (SPAM), die Verwendung irreführender Angaben und die Angabe falscher e-Mail-Adressen, Namen oder Daten. Auch ist es Partnern bei Variante 1 der Partnerschaft untersagt, dem Kunden eigene Kosten in Rechnung zu stellen, da die Dienste von QuickJobs gratis angeboten werden müssen (außer bei Fahrten zu Beratungen über 30km).
QuickJobs überprüft nicht die Inhalte der Partnerseiten und ist für diese nicht verantwortlich. Der Teilnehmer hat QuickJobs von allen Schäden, die QuickJobs durch eine Verletzung dieser Pflicht entstehen, freizuhalten.
QuickJobs ist bei Verletzung dieser Vertragspflicht zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

13. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche gegen QuickJobs sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.

14. Textform
Erklärungen gegenüber QuickJobs sowie Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform (e-Mail, Fax). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

15. Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer werden von QuickJobs zur Vertragsabwicklung und zur Kommunikation innerhalb des Partnerprogramms gespeichert. Sie werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und weder an Dritte weitergegeben noch zu Werbezwecken genutzt. Siehe dazu auch den Punkt Datenschutz auf der Webseite von QuickJobs.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Meiningen / Thüringen. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

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